Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.
Wohnsitz Abmeldung
[Nr.99115005070000 ]
Volltext
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Notwendige Unterlagen
Einwohnermeldewesen - Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) (PDF, 62 kB, 27.03.2018 - online auszufüllen)
Personalausweis
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Terminbuchung Einwohnermeldewesen
Sie können hier ganz bequem für den Bereich Einwohnermeldewesen Ihren Wunschtermin buchen:
Hinweise
Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen (PDF, 27 kB, 28.02.2023)