Seiteninhalt
Inhalt

Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.

A - Z Dienstleistungen

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

amtliche Meldebestätigung Ausstellung
[Nr.99115003012000 ]

Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?

Volltext

In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

Terminbuchung Einwohnermeldewesen

Sie können hier ganz bequem für den Bereich Einwohnermeldewesen Ihren Wunschtermin buchen:

Online Terminbuchung

Urheber

Dr. Laier, RL VII2

Hinweise

Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen (PDF, 27 kB, 28.02.2023)

Seite drucken | zuletzt geändert am: 05.07.2023