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Namensänderungen, Namenserklärungen
Beschreibung
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat. Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namensänderung bzw. eine Namenserklärung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.
Gebühren/Preise
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller/ die Antragstellerin.
Seite drucken | zuletzt geändert am: 08.07.2021