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Hundehaltung - Gefährliche Hunde (Haltungserlaubnis)
Beschreibung
Wer einen gefährlichen Hund ausbilden, abrichten oder halten will (ausgenommen der 5 Hunderassen mit Haltungsverbot) benötigt eine Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Liste Sachverständige_Sachkundeprüfung (PDF, 14 kB, 11.01.2019)
Notwendige Unterlagen
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes (siehe Formulare)
- Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses des Hundehalters (nicht älter als 3 Monate)
- Vorlage eines Sachkundenachweises
- Vorlage Nachweis einer Hunde-Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme Personenschäden 500.000 EUR und sonstige Schäden 250.000 EUR)
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis auf der Grundlage des § 10 Hundehalterverordnung (PDF, 37 kB, 15.11.2021 - online auszufüllen)
Hinweise
Wissenswertes für Hundehalter (PDF, 1,8 MB, 03.01.2022)
Seite drucken | zuletzt geändert am: 22.02.2018