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Gewerbezentralregister (Auskunft)

Beschreibung

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen und Personengesellschaften

Das Gewerbezentralregister ist ein zentrales Register, im Gegensatz zum Gewerberegister einer Stadt. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden (zur Prüfung der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden) oftmals für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen benötigt. Bei der örtlichen Verwaltungsbehörde wird nur der Antrag (formlos) auf Erteilung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister gestellt. Diese sendet Ihren Antrag an das Bundesamt für Justiz nach Bonn, von der Sie dann die offizielle Auskunft erhalten.

  • Beantragende Firmen können eine GmbH, GmbH & Co. KG, AG, OHG, KG (juristische Personen bzw. Personenvereinigungen) mit einer Hauptniederlassung in der Stadt Luckenwalde sein.
  • Natürliche Personen sowie Gesellschafter einer GbR beantragen die Auskunft beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  • Die Auskunft erhält das Unternehmen vom Bundesamt für Justiz (Bearbeitungszeit ist abhängig vom Bundesamt für Justiz und kann bis zu 4 Wochen dauern).

Gebühren/Preise

13,00 € bei Antragsstellung

Hinweise

Information gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung für Gewerbeangelegenheiten (PDF, 50 kB, 24.05.2022)

Seite drucken | zuletzt geändert am: 06.03.2023