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Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.

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Hundesteuer Festsetzung
[Nr.99102013002000 ]

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Luckenwalde und wird per Satzung geregelt.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Gebühren/Preise

Die Steuer beträgt in der Stadt Luckenwalde jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam Hunde gehalten werden

a) für den ersten Hund 45,00 €,
b) für den zweiten Hund 66,00 €,
c) für den dritten und jeden weiteren Hund 91,00 €.

Abweichend davon beträgt die jährliche Steuer für gefährliche Hunde 230,00 €.

Ersatz für eine verlorene Hundemarke 3,70 €.

Hinweise

Wissenswertes für Hundehalter (PDF, 1.8 MB, 03.01.2022)

Information über die Datenverarbeitung bei der Erhebung der Hundesteuer gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO (PDF, 74 kB, 23.05.2022)

Seite drucken | zuletzt geändert am: 20.03.2023