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Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.

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Straßenreinigung (Einhaltung, Straßenreinigungssatzung, Ordnungswidrigkeiten)

Beschreibung

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Luckenwalde enthält Erläuterungen zur Begriffsbestimmung Fahrbahn und Gehweg sowie Regelungen zur Zuständigkeit, Art und Umfang der Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege in der Stadt Luckenwalde einschließlich der Ortsteile Frankenfelde und Kolzenburg .
So obliegt die Gehwegreinigung grundsätzlich den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke und hat wöchentlich zu erfolgen. In welchen Straßen dem Anlieger auch die Reinigung der Fahrbahn übertragen wurde, kann der Anlage der Straßenreinigungssatzung, dem Straßenverzeichnis, entnommen werden. Straßen, in denen die Reinigung der Fahrbahn durch die Anlieger erfolgt, sind 4-wöchentlich zu reinigen. Ebenfalls enthalten sind in der Satzung Festlegungen zur Durchführung des Winterdienstes.
Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung können mit Erlass einer gebührenpflichtigen Verwarnung, mit einem Bußgeld geahndet und/oder mit einer Ordnungsverfügung durchgesetzt werden.

Seite drucken | zuletzt geändert am: 31.01.2024