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Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.

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Reisepass beantragen
[Nr.99085001012000 ]

Hinweis zur Dauer der Bearbeitungszeit

Entgegen der Ausführungen zum offiziellen Text des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) beträgt die Bearbeitungszeit für die Beantragung eines Reisepasses:

5 bis 6 Wochen (anstatt 10 bis 12 Werktage). 


Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.   

Reisepass für Kinder
Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis. 
Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen. 

Der Reisepass 

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Der Kinderreisepass

  • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde, 
  • wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
  • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen, bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA)  untauglich ist. 

Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist. oder das Ablaufdatum erreicht ist. 

Beantragung des Reisepasses
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. In bestimmten Ausnahmefällen kann Ihr Reisepass von Ihrer gesetzlichen Vertreterin oder Ihrem gesetzlichen Vertreter, Ihrer rechtlichen Betreuerin oder Ihrem rechtlichen Betreuer oder einer bevollmächtigten Person beantragt werden. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss auch das Kind persönlich anwesend sein. Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich 2 bis 4 Wochen. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.
Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Die unzuständige Passbehörde muss dafür eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie einen Zuschlag.
Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland. 
 

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.   

Reisepass für Kinder
Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis. 
Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen. 

Der Reisepass 

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Der Kinderreisepass

  • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde, 
  • wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
  • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen, bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA)  untauglich ist. 

Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist. oder das Ablaufdatum erreicht ist. 

Beantragung des Reisepasses
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. In bestimmten Ausnahmefällen kann Ihr Reisepass von Ihrer gesetzlichen Vertreterin oder Ihrem gesetzlichen Vertreter, Ihrer rechtlichen Betreuerin oder Ihrem rechtlichen Betreuer oder einer bevollmächtigten Person beantragt werden. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss auch das Kind persönlich anwesend sein. Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich 2 bis 4 Wochen. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.
Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Die unzuständige Passbehörde muss dafür eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie einen Zuschlag.
Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland. 
 

2024 - Reisepass wird teurer, Kinderreisepass geht

2024 - Reisepass wird teurer, Kinderreisepass geht

Das Einwohnermeldewesen informiert aufgrund der Hinweise vom Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie des Auswärtigen Amtes:

Der Reisepass wird teurer und der Kinderreisepass geht - so läuft es ab 2024

Ab Januar 2024 wird kein Kinderreisepass mehr ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können noch bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Grund dafür sind die Nachteile des Kinderreisepasses. Zwar ist ein Kinderreisepass, der für Kinder unter zwölf Jahren beantragt werden kann, deutlich günstiger, dafür ist er aber auch nur ein Jahr gültig. So kostet ein Kinderreisepass derzeit 13 Euro, ein Reisepass für alle Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro sowie ein Personalausweis 22,80 Euro. Ein normaler Reisepass oder ein Personalausweis kann dann sechs Jahre lang für Kinder genutzt werden. Ein weiterer Nachteil des Kinderreisepasses: Er enthält keinen Chip. Bei Reisen kann es deshalb zu Einschränkungen kommen. Immer mehr Länder erkennen den Kinderreisepass nicht mehr an und verlangen für die Einreise zusätzlich ein Visum für das Kind.

Wegen all dieser Nachteile benötigen Kinder ab dem 1. Januar 2024 für eine Reise ins Ausland einen Personalausweis oder einen Reisepass – genau wie ihre Eltern, es sei denn, der Kinderreisepass ist noch gültig. Eine sofortige Ausstellung, wie es beim Kinderreisepass üblich war, ist daher nicht mehr möglich. Hinweise zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder kann das Auswärtige Amt geben (www.auswaertiges-amt.de).

Bitte beachten Sie, dass sich Kinder, insbesondere Säuglinge und Kleinstkinder, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern können, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Lichtbild des Ausweisdokumentes teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall muss ein neues Dokument beantragt werden.

Gebührenerhöhung

Außerdem wird zum 1. Januar 2024 der Reisepass für antragstellende Personen ab 24 Jahren teurer. Die Gebühr beträgt dann 70,00 Euro.

Terminbuchung zur Dokumenten-Beantragung

Buchen Sie sich bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen Termin zu Beantragung eines neuen Dokuments.

Die Sprechzeiten im Einwohnermeldewesen der Stadt Luckenwalde erfolgen weiterhin ausschließlich nach Terminvereinbarung. Die Wartezeiten bis zu Ihrem Termin können variieren. Für einen Reisepass kann die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei bis zu sechs Wochen betragen. Für einen Personalausweis ist mit etwa drei Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen.

Termine können Sie online unter Einwohnermeldewesen buchen oder telefonisch unter 03371 672-329 sowie unter 03371 672-300 vereinbaren.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches Passfoto
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei der Antragstellung für ein Kind: 
    • Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
    • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
  • bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden
  • biometrisches Passfoto
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei der Antragstellung für ein Kind: 
    • Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
    • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
  • bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

Terminbuchung Einwohnermeldewesen

Sie können hier ganz bequem für den Bereich Einwohnermeldewesen Ihren Wunschtermin buchen:

Online Terminbuchung

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Hinweise

Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Pässen (PDF, 20 kB)

Seite drucken | zuletzt geändert am: 15.04.2024