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15.12.2017

Ergebnisse der 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde vom 12. Dezember 2017

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss im öffentlichen Teil:

Vorlagennummer: B-6319/2017 

Titel: 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Wochenmarktes in der Stadt Luckenwalde vom 10.05.2000

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die in der Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügte 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Wochenmarktes in der Stadt Luckenwalde (Wochenmarktgebührensatzung) vom 10.05.2000. (Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 28/2017).

Vorlagennummer: B-6321/2017 

Titel: Zustimmung zu außer- und überplanmäßigen Auszahlungen für investive Maßnahmen

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Den außer- und überplanmäßigen Auszahlungen für investive Maßnahmen im Haushaltsjahr 2017 gemäß Anlage wird zugestimmt.

Auszug aus der Begründung:

Die Beschlussvorlage steht im engen Zusammenhang mit der Informationsvorlage I-6321/2017 zum „Arbeitsstand Haushaltsplan 2018“.

Für das Haushaltsjahr 2018 erhält die Stadt Luckenwalde, laut den vorliegenden Orientierungsdaten vom Ministerium der Finanzen, eine investive Schlüsselzuweisung in Höhe von 518.700 €.

Die Zusammenstellung der Mittelanforderung der Ämter für das Jahr 2018 ergab einen Bedarf für investive Maßnahmen in Höhe von 8.358.100 €. Dem gegenüber stehen Einzahlungen für investive Maßnahmen in Höhe von 5.522.200 €. Dazu zählen im Wesentlichen die Einzahlungen aus der investiven Schlüsselzuweisung und die Einzahlungen aus Fördermitteln. Daraus ergibt sich Fehlbetrag in Höhe von 2.835.900 €.

Die Verwaltung hat deshalb nach Finanzierungmöglichkeiten gesucht, um wenigstens die Maßnahmen fortführen oder umsetzen zu können, mit denen bereits 2017 begonnen wurde. Dies betrifft hauptsächlich Maßnahmen im Schul- und Kita-Bereich, aber auch Maßnahmen für den Sport- und Freizeitbereich.

Für die Errichtung von E-Tankstellen werden nach ersten Kostenschätzungen 17.500 € benötigt. Des Weiteren schlägt die Verwaltung auch vor, Mittel für die Sanierung der dritten Urnenwand (50.000 €) auf dem Waldfriedhof bereitzustellen, um weiterhin Bestattungen in der Urnenwand gemäß Friedhofssatzung zu ermöglichen.

Die Verwaltung schlägt vor, aus den Mehreinzahlungen für die Gewinnbeteiligung an verbundene Unternehmen 163.600 € und aus den Mehreinzahlungen für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 233.000 € in 2017 für investive Maßnahmen in Höhe von insgesamt 396.600 € bereitzustellen.

Vorlagennummer: B-6324/2017 

Titel: Abschluss von Verträgen für das 28. Luckenwalder Turmfest 2018

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Vorbereitung und Durchführung des 28. Luckenwalder Turmfestes 2018 Verträge bis zu einer Höhe von 183.000,00 EUR (netto) abzuschließen.

Vorlagennummer: A-6022/2017 

Titel: Luckenwalde - eine bunte, bienenfreundliche Stadt

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die folgenden Initiativen zu ergreifen:
Die Lebensräume und das Futterangebot für Bienen und andere Insekten sollen dadurch verbessert werden, dass

  • bei Neu- und Ersatzpflanzungen auf die Bienenfreundlichkeit der verwendeten Pflanzen geachtet wird (z. B. durch das Pflanzen von Ahorn, Linde usw.; vgl. hierzu Broschüre des BMEL ^) und somit ein Trachtangebot über das ganze Jahr verteilt herrscht.
  • neue insektenfreundliche Bepflanzungsmaßnahmen für stadteigene Flächen entwickelt werden, insbesondere auf Grünflächen, in Parks, an Straßenrandbereichen und auf Brachflächen.
  • Flächen ausgewiesen werden, auf denen ImkerInnen ihre Völker pflegen können.
  • bei Pflegemaßnahmen im Stadtgebiet gute fachliche Praxis durch Beachtung von Schnittzeitpunkten und -techniken, sowie Mähzeitpunkten und -techniken geübt wird.

Die Stadtverordnetenversammlung lehnte im öffentlichen Teil ab:

Vorlagennummer: A-6026/2017 

Titel: Übertragung der Stadtverordnetenversammlung im Internet (Livestream)

  1. Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (öffentlicher Teil) werden als Live-Stream audiovisuell ins Internet übertragen.
  2. Die Aufzeichnungen des öffentlichen Teils der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden jeweils ab dem Tag nach der Sitzung über die städtische Homepage verfügbar gemacht.

    Hierzu wird die Verwaltung beauftragt,
  3. die rechtlichen Voraussetzungen für Übertragungen des öffentlichen Teils von Ratssitzungen via Livestream, der über den Internetauftritt der Stadt Luckenwalde bereitgestellt wird, zu prüfen;
  4. die nötigen technischen Voraussetzungen und finanziellen Aufwendungen für die Übertragungen des öffentlichen Teils von den o. g. Sitzungen zu ermitteln;
  5. zu prüfen, ob und wenn ja, welche Regelungen der Geschäftsordnung des Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde für eine Realisierung abgeändert bzw. ergänzt werden müssen;
  6. auf der Grundlage der Prüfergebnisse eine Beschlussvorlage, zur Umsetzung der Übertragungen von den o. g. Sitzungen im Internet, zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung einzubringen.

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss im nicht öffentlichen Teil:

Vorlagennummer: B-6323/2017 

Titel: Kauf eines Radladers

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Lieferung eines Radladers durch die Firma REMA Fahrzeug & Landtechnik GmbH, Am Denkmal 1, 14806 Bad Belzig.

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 16.02.2022