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07.03.2019

Ergebnisse der 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 6. März 2019

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss im öffentlichen Teil der Sitzung:

Vorlagennummer: B-6426/2019
Titel: Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Luckenwalde zur Ladenöffnung aus besonderem Anlass

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die in der Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Luckenwalde zur Ladenöffnung aus besonderem Anlass im Jahr 2019 nach § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG).

Vorlagennummer: B-6435/2019
Titel: Bereitstellung außerplanmäßige Auszahlungen für die öffentliche P&R-Anlage am Bahnhof  (ehemaliges Gaswerksgelände)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der außerplanmäßigen Bereitstellung des städtischen Eigenanteils in Höhe von  298.573,74 € für die Entwicklung der Brachfläche am Bahnhof zur öffentlichen P&R-Anlage und innerstädtischen Freifläche mit Calisthenics-Elementen wird zugestimmt.

Vorlagennummer: B-6436/2019
Titel: Berufung sachkundige Einwohnerin - Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Frau Pamela Pinkawa wird als beratendes Mitglied (sachkundige Einwohnerin) des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde mit sofortiger Wirkung berufen.

Vorlagennummer: B-6437/2019
Titel: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 44/2019 "Lidl-Markt Schützenstraße"

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Für die Fläche in der Gemarkung Luckenwalde, Flur 14, Flurstücke 781 und 915 wird der Bebauungsplan Nr. 44/2019 „Lidl-Markt Schützenstraße“ aufgestellt.
  2. Der Bebauungsplan erfüllt die Kriterien des § 13a BauGB und soll demnach als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
  3. Auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren verzichtet. Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten zu lassen und sich zur Planung innerhalb einer bestimmten Frist zu äußern.
  4. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag zur Übertragung der Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44/2019 „Lidl-Markt Schützenstraße“ der Stadt Luckenwalde gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließen.
  5. Der Beschluss 0010/1998 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24/1998 „Potsdamer Straße“ wird aufgehoben.
  6. Der Flächennutzungsplan wird zum Abschluss des Verfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Vorlagennummer: B-6440/2019
Titel: Grundsatzbeschluss zur Umnutzung der ehemaligen Postschule (Poststraße 20)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Die ehemalige Postschule als Standort für das Mehrgenerationenhaus/ Willkommenszentrum und als Ersatzstandort für das Kinder- und Jugendzentrum KLAB (Beelitzer Tor 10) zu entwickeln.
  2. Die Umnutzung der ehemaligen Postschule inklusive der Schaffung erforderlicher  Erweiterungsbauten gemäß dem Standard und den Grundsätzen der vorliegenden Planung (Leistungsphase 2).

Die Verwaltung wird mit der weiteren Planung, Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahme beauftragt. Die Realisierung hat bei Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zu erfolgen.

Vorlagennummer: B-6441/2019
Titel: Bereitstellung außerplanmäßige Auszahlungen für den Neubau eines Clubhauses am Werner-Seelenbinder-Stadion

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der außerplanmäßigen Bereitstellung in Höhe von 70.000 € für den Neubau des Clubhauses des Luckenwalder Tennisclub e. V. wird zugestimmt.

Vorlagennummer: B-6443/2019
Titel: Bereitstellung überplanmäßige Auszahlungen für das Bauvorhaben in der Friedrich-Ebert-Grundschule

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der überplanmäßigen Bereitstellung in Höhe von 300.000 € für die Baumaßnahme in der Friedrich-Ebert-Grundschule wird zugestimmt.

Vorlagennummer: B-6448/2019/1
Titel: Beschluss über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Amt Schlieben

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss der anliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Amt Schlieben zur mandatierten Übertragung der Aufgaben der Rechnungsprüfung zu.

Vorlagennummer: B-6449/2019
Titel: Außer-Kraft-Treten der Rechnungsprüfungsordnung

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Luckenwalde vom 14.12.2010 (Drucksachen-Nr. B-5255/2010) tritt mit der Beschlussfassung zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Amt Schlieben (Drucksachen-Nr.6448/2019) außer Kraft.

Vorlagennummer: B-6450/2019/1
Titel: Beendigung des Sanierungsverfahrens der LUBA - Beitrag der städtischen Gesellschafterin

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Die LUBA GmbH bleibt für weitere fünf Jahre ab Beendigung des Sanierungsverfahrens Konzessionsnehmer der Stadt für die Schulessenversorgung an den in ihrer Trägerschaft befindlichen Schulen. Für denselben Zeitraum sichert die Stadt  im Bereich „Grün“ Aufträge im Volumen von mindestens 100.000 EUR/Jahr zu.
  2. Zur Sicherung der Liquidität der LUBA GmbH nach der Entlassung aus dem Sanierungsverfahren  wird die Bürgermeisterin ermächtigt, mit der LUBA GmbH einen Vertrag über die Gewährung eines Gesellschafterdarlehen  in Höhe von 40.000  EUR abzuschließen.

Vorlagennummer: B-6442/2019/1
Titel: Bereitstellung außerplanmäßige Auszahlungen für ein Darlehen an die LUBA GmbH

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der außerplanmäßigen Bereitstellung in Höhe von 40.000 € für ein Darlehen an die LUBA GmbH, vorbehaltlich der Zustimmung zum Beschluss B-6450/2019, „Beendigung des Sanierungsverfahrens der LUBA - Beitrag der städtischen Gesellschafterin“, wird zugestimmt.

Vorlagennummer: B-6456/2019
Titel: Hochschulpräsenzstelle im Gewerbehof Luckenwalde

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Für die Einrichtung und den Betrieb einer Hochschulpräsenzstelle stellt die Stadt im Gewerbehof Luckenwalde die Werkhalle an der Beelitzer Straße mietfrei zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Stadt Luckenwalde die Betriebskosten, die den geförderten Betrag in Höhe von 15.000 Euro übersteigen, übernehmen.

Vorlagennummer: B-6451/2019
Titel: 1. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde vom 07.12.2016

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
die in der Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügte 1. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde vom 07.12.2016.

Vorlagennummer: B-6452/2019
Titel: 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadtverordnetenversammlung Luckenwalde

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
die 1. Änderungssatzung vom ... 2019 zur Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde, der sachkundigen Einwohner, der Mitglieder der Ortsbeiräte der Ortsteile Frankenfelde und Kolzenburg und für ehrenamtlich Beauftragte vom 20.08.2014 (Entschädigungssatzung).

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss im nicht öffentlichen Teil der Sitzung:

Vorlagennummer: B-6433/2019
Titel: Umgestaltung Ehrenhain - Vergabe Landschaftsbauarbeiten

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: den Auftrag für die Baumaßnahme Umgestaltung Ehrenhain – Vergabe Landschaftsbauarbeiten – an die Firma Alpina AG, NL Potsdam/Ludwigsfelde, Struveweg 5 in 14974 Ludwigsfelde zu vergeben.

Vorlagennummer: B-6438/2019
Titel: Verkauf Erbbaugrundstück in Luckenwalde, Meisterweg 40

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Das Erbbaugrundstück in 14943 Luckenwalde, Meisterweg 40, Gemarkung Luckenwalde, Flur 19, Flurstück 778 in Größe von 1.192 m² wird mindestens zum Verkehrswert veräußert. Die Kosten für den Kaufvertrag, seiner Umsetzung und des Gutachtens trägt der Erwerber.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Antrag des Käufers im Kaufvertrag eine Belastungsvollmacht in Höhe des Kaufpreises zuzüglich ggf. auf dem Grundstück durchzuführender Investitionen nebst Zinsen bis zu einer Höhe von 20 % und Nebenkosten bis zu einer Höhe von 10 % zu erteilen.
  3. Mit dem Kaufvertrag ist die Weiternutzung des Grundstücks als Gaststätte abzusichern. Zu diesem Zweck sind für den Fall der Weiterveräußerung ein Vorkaufsrecht und für den Fall der Nutzungsaufgabe ein Rückkaufsrecht zu vereinbaren und grundbuchlich zu sichern.
  4. Das Grundstück ist entbehrlich. Wie sich aus dieser Vorlage ergibt, ist eine öffentliche Nutzung des Grundstücks nicht vorgesehen.

Vorlagennummer: B-6439/2019
Titel: Verkauf der Grundstücke in Luckenwalde, Jüterboger Tor, Gemarkung Luckenwalde, Flur 21, Flurstücke 635, 821 und 822

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Die Grundstücke in Luckenwalde, Jüterboger Tor, Gemarkung Luckenwalde, Flur 21, Flurstücke 635 in Größe von 526 m², 821 in Größe von 205 m² und 822 in Größe von 10 m² werden mindestens zum Verkehrswert veräußert. Die Kosten für den Kaufvertrag, seiner Umsetzung und das Verkehrswertgutachten sind vollständig durch die Erwerberin zu übernehmen.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Antrag der Käufer im Kaufvertrag eine Belastungsvollmacht in Höhe des Kaufpreises zuzüglich ggf. auf dem Gesamtgrundstück durchzuführender Investitionen nebst Zinsen bis zu einer Höhe von 18 % und Nebenkosten bis zu einer Höhe von 10 % zu erteilen.
  3. Das Grundstück ist entbehrlich. Wie sich aus dieser Vorlage ergibt, ist eine öffentliche Nutzung des Grundstücks nicht vorgesehen.

Vorlagennummer: B-6444/2019
Titel: Vergabe von Planungsleistungen ehemalige Postschule / Objektplanung und Aufzug

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
der Zuschlag für die Vergabe der Architektenleistung Objektplanung Gebäude sowie Fachplanung technische Ausrüstung – Aufzugsanlage für die Entwicklung der ehemaligen Postschule (Poststraße 20) zum Willkomens-/Intergrationszentrum und Mehrgenerationenhaus an den Bewerber B12 Architekten, Geschwister-Scholl-Straße 89, 14471 Potsdam erteilt.
Die Vergabe der Architektenleistung nach §§ 34 und 55 HOAI erfolgt in 3 Stufen

  • 1. Stufe – Lph 1-2 HOAI
  • 2. Stufe – Lph 3-4 HOAI
  • 3. Stufe – Lph 5-8 HOAI  

Vorlagennummer: B-6445/2019
Titel: Vergabe von Planungsleistungen ehemalige Postschule / Tragwerksplanung

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
der Zuschlag für die Vergabe der Planungsleistung Fachplanung Tragwerksplanung für den Ausbau der ehemaligen Postschule (Poststraße 20) als Mehrgenerationenhaus/Willkommenszentrum und als Ersatzstandort für das Kinder- und Jugendzentrum KLAB wird an den Bewerber I.T.B. Ingenieurbüro für Tragwerksplanung und Bauphysik, Kuhfortdamm 9 in 14476 Potsdam OT Golm erteilt.
Die Vergabe der Planungsleistung nach §§ 51 erfolgt in 3 Stufen

  • 1. Stufe – Lph 1-2 HOAI
  • 2. Stufe – Lph 3-4 HOAI
  • 3. Stufe – Lph 5-8 HOAI  

Vorlagennummer: B-6446/2019
Titel: Vergabe von Planungsleistungen ehemalige Postschule / HLS

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
der Zuschlag für die Vergabe der Planungsleistung Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 3 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen) für den Ausbau der ehemaligen Postschule (Poststraße 20) als Mehrgenerationenhaus/Willkommenszentrum und als Ersatzstandort für das Kinder- und Jugendzentrum KLAB wird an den Bewerber AHS Ingenieursgesellschaft mbH, Gartenstraße 4 in 04895 Falkenberg erteilt.
Die Vergabe der Planungsleistung nach §§ 55 erfolgt in 3 Stufen

  • 1. Stufe – Lph 1-2 HOAI
  • 2. Stufe – Lph 3-4 HOAI
  • 3. Stufe – Lph 5-8 HOAI                                                             

Vorlagennummer: B-6447/2019
Titel: Vergabe von Planungsleistungen ehemalige Postschule / ELT

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
der Zuschlag für die Vergabe der Planungsleistung Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) für den Ausbau der ehemaligen Postschule (Poststraße 20) als Mehrgenerationenhaus/Willkommenszentrum und als Ersatzstandort für das Kinder- und Jugendzentrum KLAB wird an den Bewerber Ingenieurbüro Höhne, Kurze Straße 2 in 14548 Schwielowsee erteilt.
Die Vergabe der Planungsleistung nach §§ 55 erfolgt in 3 Stufen

  • 1. Stufe – Lph 1-2 HOAI
  • 2. Stufe – Lph 3-4 HOAI
  • 3. Stufe – Lph 5-8 HOAI
Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 16.02.2022