Fahrausbildung der Feuerwehr im Stadtgebiet

Ein seltener Anblick bot sich am Donnerstagabend für die Luckenwalderinnen und Luckenwalder. Gleich mit sechs Fahrzeugen rückte die Feuerwehr zu einem Ausbildungseinsatz im gesamten Stadtgebiet aus. Im Fokus stand dabei das Manövrieren der großen Einsatzfahrzeuge durch die Straßen Luckenwaldes. Unterstützung gab es dabei vom Ordnungsamt. 

Schon vor einem Jahr hatte die Feuerwehr eine ähnliche Übung durchgeführt und wurde dabei durch zehn Falschparkende beim Durchfahren der engen Straßen beeinträchtigt. Häufig wurden Kreuzungsbereiche zugeparkt oder die Durchfahrtsbreiten von 3,05m nicht eingehalten. Für den Fahrer eines großen Feuerwehrautos, das mitunter bis zu 2,55m breit sein kann, ist das eine herausfordernde Maßarbeit, die in der Regel nur geleistet werden kann, wenn ein Kamerad auf der Straße die Einweisung übernimmt. 

Dieses Mal fiel das Fazit von Feuerwehr und Ordnungsamt jedoch deutlich besser aus. Alle Engstellen konnten, wenn auch mit etwas rangieren, befahren werden und die Fahrzeuge kamen zügig durch die Straßen. Lediglich ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung trübte die insgesamt positive Bilanz. Dieser Erfolg ist nicht zuletzt der verstärkten Öffentlichkeitsarbeit und der sichtbaren Präsenz des Ordnungsamtes zu verdanken. 

Folgende Regeln sollten Sie beim Abstellen des eigenen Fahrzeugs beachten, um Einsatzfahrzeuge nicht zu behindern.

  • Grundsätzlich müssen beim Parken im Kreuzungsbereich immer 5 Meter Abstand eingehalten werden.
  • Sperrflächen und Feuerwehrzufahrten sollten immer vollständig freigehalten werden.
  • Beim Parken in engen Straßen sollte so dicht wie möglich am Bürgersteig oder dem Straßenrand geparkt werden.
  • Spiegel sollten in engen Straßen eingeklappt werden.
  • Wenn man selbst ein besonders breites Fahrzeug hat und eine Durchfahrtsbreite für andere Verkehrsteilnehmer von 3,05m beim Abstellen nicht gewährleistet werden kann, sollte man eine alternative Parkmöglichkeit aufsuchen.
Seite drucken | Autor: Elisabeth Thiemann | zuletzt geändert am: 28.04.2025