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04.05.2021

Finanzausschuss tagte zu Feuerwehr-Einsatzkosten und Produktkonten

In der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses stand u. a. die Satzung über Gebühren und Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Luckenwalde (Kostenersatzsatzung) auf der Tagesordnung. Aufgrund der Änderung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg vom Juni 2019 war nach Beendigung der Übergangsfrist eine Überarbeitung der bestehenden Kostensatzung erforderlich.

Die Stadt Luckenwalde als Träger des Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung kann nur Gebühren für Pflichtaufgaben erheben, die in die Zuständigkeit der Feuerwehr fallen. Im überwiegenden Teil sind die Feuerwehreinsätze nicht gegenüber einem Dritten abrechenbar (andere Leistungen/freiwillige Leistungen/Eigenanteil). Beatrice Mattigka, Mitarbeiterin der Abteilung Feuer und Zivilschutz, erläuterte den Anwesenden die Kalkulation:

Des Weiteren hatte Kämmerin Angela Malter seitens der Verwaltung die Vorstellung von Produktplan und Produktbeschreibung für den nächsten Haushalt 2022 der Stadt angekündigt. Seit der Einführung des doppischen Haushalts 2010 sei ihrer Einschätzung nach eine Optimierung des Pruduktplans einschließlich Beschreibung erforderlich. Maximilian Sell, der sein Verwaltungsstudium bei der Stadt absolviert, gab einen Exkurs in "Was sind Produkte und welche Ziele haben sie?" (Produkte - abgrenzbare Leistung/Gruppe von Leistungen). An Beispielen verglich Herr Sell alte und mögliche neue Produktbeschreibungen:

Anpassungen im Produktplan (PDF, 187 kB, 04.05.2021)


Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 16.02.2022