Parkplatz Kleiner Haag gewidmet
Bekanntmachung einer Widmungsverfügung für den Parkplatz Kleiner Haag, zwischen Baruther Straße und Theatergasse in der Stadt Luckenwalde
Der Parkplatz wird hiermit gemäß § 6 Absatz 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) zu einer öffentlichen Verkehrsfläche gewidmet. Der Gemeingebrauch wird gestattet und auf das Befahren und Parken beschränkt.
Die genannte Verkehrsfläche gehört in die Gruppe der Gemeindestraßen. Die Widmungsverfügung wird im Straßenverzeichnis der Stadt Luckenwalde vermerkt.
Diese Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für die Stadt Luckenwalde als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Bürgermeisterin der Stadt Luckenwalde, Straßen-, Grünflächen- und Friedhofsamt, Markt 10, 14943 Luckenwalde, einzulegen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter Luckenwalde im Impressum aufgeführt sind.