Wappen - Nutzungsbedingungen zur Verwendung
Beschreibung
Das Stadtwappen kann Vereinen, Verbänden, Institutionen, Privatpersonen, Einwohnern und Unternehmen, die ihre Verbundenheit mit der Stadt Luckenwalde zum Ausdruck bringen wollen, zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung über die Nutzung im Einzelfall trifft die Stadt Luckenwalde. Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
Parteien, Wählergruppen, politischen Organisationen oder Verbänden und Bürgerinitiativen ist die Nutzung des Stadtwappens untersagt.
Durch die Verwendung des Stadtwappens darf nicht der Eindruck der Amtlichkeit entstehen.
Es genügt ein formloser Antrag.