Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.
Hundehaltung - Gefährliche Hunde (Haltungserlaubnis)
Beschreibung
Wer einen gefährlichen Hund ausbilden, abrichten oder halten will (ausgenommen der 5 Hunderassen mit Haltungsverbot) benötigt eine Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Liste Sachverständige_Sachkundeprüfung (PDF, 14 kB, 11.01.2019)
Notwendige Unterlagen
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes (siehe Formulare)
- Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses des Hundehalters (nicht älter als 3 Monate)
- Vorlage eines Sachkundenachweises
- Vorlage Nachweis einer Hunde-Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme Personenschäden 500.000 EUR und sonstige Schäden 250.000 EUR)
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis auf der Grundlage des § 10 Hundehalterverordnung (PDF, 37 kB, 15.11.2021 - online auszufüllen)
Hinweise
Wissenswertes für Hundehalter (PDF, 1.8 MB, 03.01.2022)
Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten - Artikel 12 und 13 DSGVO (PDF, 28 kB, 07.02.2024)