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Städtische Finanzen im Überblick

1. Allgemeines

Der Haushaltsplan der Stadt Luckenwalde enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendige Verpflichtungsermächtigungen. Zur Aufstellung eines Haushaltsplanes ist jede Kommune verpflichtet. Er ist das wichtigste Planungs- und Steuerungsinstrument. Die Stadt Luckenwalde befindet sich seit dem Haushaltsjahr 2010 in der doppischen Haushaltsführung.
Den Kern des Haushaltsplanes bildet der Ergebnishaushalt. Er enthält alle Aufwendungen und Erträge und bildet somit das Ressourcenaufkommen (Woher kommen die Erträge?) und den Ressourcenverbrauch (Wofür werden die Erträge verwendet?) der Stadt Luckenwalde ab. Der Haushalt muss grundsätzlich ausgeglichen sein. Das bedeutet, dass die Erträge mindestens so hoch sein müssen wie die Aufwendungen. Kann diese Vorgabe nicht eingehalten werden, müssen Möglichkeiten und Maßnahmen zum Ausgleich gesucht und gefunden werden.

Die Maßnahmen können sich auf

  • Erhöhung von Erträgen
  • Sparvorgaben bei den Aufwendungen
  • Optimierung der Aufwendungen oder
  • Aufgabenkritik

beziehen.

Der städtische Haushalt konnte auch für 2012 ausgeglichen dargestellt werden. Er beinhaltet zu leistende Aufwendungen, zu denen die Stadt verpflichtet ist und auch Aufwendungen für freiwillige Leistungen.
Die Stadt hat zunächst Aufwendungen für die so genannte Verwaltungstätigkeit (Sach-, Unterhaltungs- und Personalaufwendungen) zu leisten. Diese Aufwendungen müssen für alle Bereiche, wie für die Schulen, für die Sportstätten, für die Kindertagesstätten, für die Jugendeinrichtungen, für die Bibliothek, für die kulturellen Einrichtungen, für die Verwaltungseinrichtungen, für die Straßen, für die Parkplätze, für das öffentliche Grün einschließlich der Spielplätze, für die städtischen Friedhöfe und für die Feuerwehren erbracht werden.
Zu den freiwilligen Leistungen zählen u. a. die Aufwendungen für kulturelle Veranstaltungen, Aufwendungen für die Sport- und Vereinsförderung, Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit, aber auch für die Förderung von klein- und mittelständischen Unternehmen. Hier kommt es darauf an, die geringen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel effektiv und sinnvoll für viele Bürger und Bürgerinnen spürbar einzusetzen.

Auf die Planung der Einzahlungen und Auszahlungen, insbesondere für Investitionen, kann nicht verzichtet werden. Die Planung hierfür wird im Finanzhaushalt vorgenommen.
Der kommunale Haushaltsplan ist ein umfangreiches Zahlenwerk. Aus diesem Grund wird nachfolgend vereinfacht dargestellt, woher das Geld kommt und wofür es verwendet wird.

Im Abschnitt 5 werden die Themenfelder kurz dargestellt, für welche die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen sind, Vorschläge einzureichen.

2. Woher kommt das Geld?

 

Erträge: Plan 2012 in EUR Anteil in %
Zuweisungen und Zuschüsse
hierzu zählen im Wesentlichen die Schlüsselzuweisungen des Landes und der
Schullastenausgleich, Zuweisungen für übertragene Aufgaben
14.199.200 36
Steuern: Gemeindesteuern und Gemeindeanteile an Bundessteuern
dazu zählen die Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Gemeindeanteil
an der Einkommens- und Umsatzsteuer
11.665.600 30
Benutzungs- und Verwaltungsgebühren, Entgelte, Erträge aus Wasser und Abwasser
(Vertrag mit der NUWAB)

Entgelte für Nutzung öffentl. Einrichtungen und Gebühren, dazu zählen die Eintrittsgelder für die
Fläming-Therme, für das Stadttheater, für das Turmfest; die Stadt erhebt Gebühren für die
Straßenreinigung und für die Friedhöfe
10.815.100 27
Kostenerstattungen von Land und Gemeinden
Erstattungen für Leistungen, welche die Stadt u. a. für Landkreise und andere Gemeinden erbringt
799.400 2
sonstige Erträge
insbesondere die Vorsteuer für Betriebe gewerblicher Art und Verwarnungs- und Bußgelder
743.000 1,9
Konzessionsabgabe
Entgelte, die die Energieversorgungsunternehmen für ihre Gas- und Stromleitungen in den
öffentlichen Verkehrswegen an die Stadt zahlen

665.000

1,8
Mieten und Pachten
für städtische Liegenschaften, welche vermietet oder verpachtet sind
495.100 1,3
Summe Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit 39.382.400 100

3. Wofür wird das Geld verwendet?

 

Aufwendungen für: Plan 2012 in EUR Anteil in %
Zentrale Finanzleistungen
wie Zahlung der Kreisumlage, der Umlage für Gewerbesteuer an Land
9.043.800,00 23
Wasser- und Abwasserversorgung
Vertrag mit der NUWAB
7.583.100,00 9,3
Bewirtschaftung städtischer Gebäude, Einrichtungen und Anlagen
dazu gehören die Aufwendungen für Strom, Gas, Wasser, Müllentsorgung, Unterhaltung
der Gebäude und Anlagen
4.481.100,00 11,4
Organisation und Verwaltung
dazu gehören u. a. die Verwaltungsführung, die Stadtverordnetenversammlung, die Finanz-
und Personalverwaltung, IT-Management

3.778.700,00

9,6
Kulturelle und sportliche Freizeitangebote
einschl. Bibliothek und Stadttheater, Museum, Turmfest, Sportanlagen, Fläming-Therme,
Freibad Elsthal, Tourismus

3.492.100,00

8,9
Kinder, Jugendliche, Senioren und Soziales
Schulen, Kindereinrichtungen, Tagespflege, Jugendförderung

2.605.900,00

6,7
Straßen, Wege, Plätze und Beleuchtung
Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze und der Straßenbeleuchtung und Strom
für die Straßenbeleuchtung

2.500.700,00

6,3
Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit
Ordnungsamt, Feuerwehr, Straßenreinigung

2.100.400,00

5,3
Räumliche Planung und Entwicklung
Aufwendungen für Stadtsanierung und Stadtumbau
1.302.800,00 3,3
Leistungen des Bauhofs
Leistungen des Bauhofs für die Grünflächenpflege, Straßenunterhaltung, für die
Ordnung und Sauberkeit, für die Ausrichtung städtischer Veranstaltungen

1.100.000,00

2,8
Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing 550.000,00 1,4
Städtisches Grün
Grünflächengestaltung und -pflege, Spielplätze

512.600,00

1,3
Friedhofs- und Bestattungswesen 221.600,00 0,5
Sonstige Leistungen
Stadtlinie, Marktwesen
62.200,00 0,2
Summe Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

39.335.000,00

100

4. Investitionen

Die nächsten großen geplanten Investitionen sind:

 

Bezeichnung der Maßnahme Investitionsvolumen
in EUR
Förderbetrag
in EUR
Bau Frankenstraße 1.019.000 673.700
Bau Nuthebrücke

632.700

421.800
Bau Parkstraße

1.472.300

514.900
Bau Bussestraße 791.100 527.400
Gemeindezentrum Kolzenburg 600.000 249.800
Sanierung KITA Burg 4.359.700 3.754.300
Sanierung KITA Vier Jahreszeiten 1.820.700 800.000
Sanierung Arndtgrundschule 1.045.000 696.700
Sanierung Postbahnhof

1.894.000

956.700
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges                                  
(Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug)

300.000

0

5. Beschreibung der Themenfelder für die Vorschläge

5.1 Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit

Dieser Aufgabenbereich wird vom Ordnungsamt (Abt. Allgemeine Ordnungsaufgaben, Abt. Feuer- und Zivilschutz), dem Straßen-, Grünflächen- und Friedhofsamt (Bauhof, Abt. Grünflächenplanung/Bestattungswesen, Abt. Straßenplanung und -bau) und dem Amt für Gebäude- und Beteiligungsverwaltung (Abt. Grundstücks- und Flächenmanagement, Abt. Infrastrukturelle Gebäudeverwaltung, Abt. Technische Gebäudeverwaltung) wahrgenommen.
Beim Themenfeld Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit geht es u. a. um nachfolgende Aufgabenbereiche:
  • Schutz der Allgemeinheit und der einzelnen Bürger vor drohenden oder bereits eingetretenen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Gefahrenabwehr)
  • Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen bei Brandgefahren
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Aufgaben nach dem Immissionsschutzgesetz (Nachtruhe, Benutzung von Tonträgern), Verbrennen im Freien
  • Aufgaben im Zusammenhang mit Fundangelegenheiten
  • Aufgaben nach der Hundehalterverordnung
  • Aufgaben nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz
  • Einhaltung der Straßenreinigungssatzung
  • Wahrnehmung von Eigentümerpflichten
  • Unterhaltung der städtischen Friedhöfe, Spielplätze, Grünflächenunterhaltung (z. B. Baum- und Rasenschnitt), Umwelt- und Gewässerschutz
  • Sondernutzung (Aufstellung von Containern, Gerüsten auf öffentlichen Flächen), Verkehrsbeschilderung, Straßenbeleuchtung, -neubau, -unterhaltung

Das Ordnungsamt ist berechtigt, für begangene Ordnungswidrigkeiten Verwarn- oder Bußgelder zu verhängen. In diesem Zusammenhang werden Kontrollen durch den Außendienst des Ordnungsamtes durchgeführt.
Das Straßen-, Grünflächen- und Friedhofsamt trägt u. a. dafür Sorge, dass die städtischen Flächen im öffentlichen Bereich (Straßen, Geh- und Radwege, Parkplätze, Grünanlagen) unterhalten und gereinigt werden. Hierfür sind rund 200 Abfallbehälter aufgestellt, welche regelmäßig geleert werden.
Das Amt für Gebäude- und Beteiligungsverwaltung nimmt u. a. die Eigentümerpflichten für die städtischen Grundstücke einschließlich Gebäude wahr.
Die Stadt Luckenwalde unterhält gemäß dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophen- schutzgesetz eine leistungsfähige Feuerwehr. Dazu gehören 16 hauptamtliche Feuerwehrkräfte und 104 Mitglieder (Jugendbereich, Aktive und Ehrenabteilung) der freiwilligen Feuerwehr.
Die Feuerwehr verteilt sich auf vier Standorte (Stadt Luckenwalde am Markt, Bergsiedlung, Ortsteil Frankenfelde und Ortsteil Kolzenburg). Der Wehr stehen 12 Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Im Jahr 2011 war die Feuerwehr 365mal im Einsatz.

5.2 Kulturelle und sportliche Freizeitangebote

Dieser Aufgabenbereich wird im Wesentlichen vom Kultur-, Sport- und Tourismusamt wahrgenommen. Hierzu zählen das Stadttheater, das Museum, die Touristinformation und die Sportanlagen, wie das Werner-Seelenbinder-Stadion, das Ernst-Kloß-Stadion, der Sportplatz am Baruther Tor und die sieben städtischen Turnhallen.

In Luckenwalde bestehen 22 Sportvereine mit 2.900 Mitgliedern. Den Sportvereinen werden die städtischen Sportstätten und Freizeiteinrichtungen (Fläming-Therme) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Im Stadttheater finden jährlich 40 - 50 Veranstaltungen statt. Es verfügt über 726 Sitzplätze.

Das jährliche Turmfest wird ebenfalls von den Mitarbeitern des Kultur-, Sport- und Tourismusamtes organisiert. Es erfreut sich großer Beliebtheit bis über die Stadtgrenzen hinaus und zählt zwischen 35.000 und 40.000 Besuchern.
In der Bibliothek steht den ca. 2.300 registrierten Nutzern ein breites Spektrum an Medien wie Romane, Sachbücher, CDs, DVDs, Zeitschriften, Computer- und Videospiele, CD-ROM und Blurays zur Verfügung. Zusätzlich werden jährlich 130 Führungen und Veranstaltungen angeboten.

Das Museum verfügt über eine Dauerausstellung zur Stadtgeschichte und es werden jährlich bis zu zehn themenorientierte Sonderausstellungen organisiert. Außerdem gibt es die äußerst erfolgreiche Vortragsserie "Luckenwalder Stadtgeschichte(n)".
Die Fläming-Therme und das Freibad Elsthal gehören ebenfalls zu den städtischen Einrichtungen.

5.3 Stadtbildpflege

Diese Aufgabe wird vorrangig vom Stadtplanungsamt, in einzelnen Themenfeldern auch durch das Straßen-, Grünflächen- und Friedhofsamt, die Wirtschaftsförderung, das Kultur-, Sport- und Tourismusamt sowie das Amt für Gebäude- und Beteiligungsverwaltung wahrgenommen.

Hier geht es um gestalterische und prägende Elemente des urbanen Raumes. Dabei kann es sich um Maßnahmen an Gebäuden, in Baulücken, in öffentlichen Flächen (Grünflächen) oder an Denkmälern handeln.
Es geht dabei nicht um Pflege-, Aufräum- oder Reinigungsmaßnahmen, sondern um bauliche, landschaftsarchitektonische oder kulturelle Maßnahmen.
Neben baulichen Maßnahmen an städtischen Gebäuden oder Anlagen kann es auch um Maßnahmen auf privaten Grundstücken, die beispielsweise nach Baulückenrichtlinie förderfähig sind, gehen. Maßnahmen an Denkmalen, bauliche Maßnahmen, welche das Themenfeld Geschichtslandschaft betreffen, Maßnahmen zur städtischen Identifikation (auch im Dienste des Stadtmarketings) und Kunst am Bau oder im öffentlichen Raum und bauliche und landschaftsgestalterische Maßnahmen, die das Themenfeld Aufwertung der Ortsdurchfahrten oder der Eingangsbereiche der Stadt oder Eingangsbereiche der Stadtteile / Stadtgebiete (zum Beispiel Gewerbegebiete) betreffen, sind ebenfalls möglich.
Auch bauliche Maßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen, sind denkbar.

5.4 Straßen, Wege, Plätze und Beleuchtung

Die Mitarbeiter des Straßen-, Grünflächen- und Friedhofsamtes sind für die Unterhaltung, für den Bau und die Pflege der städtischen Verkehrsflächen, wie Straßen, Rad- und Gehwege, Skaterwege, Parkplätze zuständig.

Es befinden sich rund 90 km Straße in Baulast der Stadt. Des Weiteren stehen 1.050 öffentliche Parkplätze zur Verfügung.

Für die Beleuchtung der öffentlichen Verkehrswege sind 3.200 Straßenlaternen aufgestellt.

Die Platz- und Grünflächengestaltung und -unterhaltung gehören auch zum o. g. Amt.

Dazu zählen u. a. der Stadtpark, der Nuthepark, der Weichpfuhlpark, der Dorfanger in Frankenfelde sowie in Kolzenburg. Die Stadt unterhält rund 375.000 qm Grünflächen, welche unterschiedlich bepflanzt sind (Rasen, Sträucher, Gehölze, Hecken, Bodendecker, Rosen). Ferner sind rund 5.800 Bäume im Eigentum der Stadt. In der Stadt sind rund 300 Bänke aufgestellt.

5.5 Kinder, Jugendliche und Senioren

Luckenwalde hat drei Grundschulen und eine Oberschule in städtischer Trägerschaft. Zum einen ist die Stadt für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln verantwortlich, zum anderen für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulgebäude incl. des Inventars. Ziel ist es, den 1.100 Schülerinnen und Schülern bestmögliche Unterrichtsbedingungen zu schaffen.

Luckenwalde verfügt über sieben Kindertagesstätten, davon sind sechs in freier Trägerschaft.
Unabhängig von der Trägerschaft ist die Stadt für die Bewirtschaftung, für die Unterhaltung und für die Sanierung der Einrichtungen zuständig. In den Kindertagesstätten werden zurzeit 1.115 Kinder betreut. Die Zahl der Tagesmütter liegt bei 15.
Für die Freizeit stehen den Kindern und Jugendlichen 20 Spielplätze und die Freizeit- und Sportanlage an der Dessauer Straße zur Verfügung. Die Unterhaltung, Pflege und Wartung wird regelmäßig durchgeführt.

Des Weiteren gibt es drei Jugendeinrichtungen, davon ist eine in städtischer Trägerschaft und zwei Einrichtungen in freier Trägerschaft, diese erhalten jedoch von der Stadt materielle und finanzielle Unterstützung.
In Luckenwalde leben rund 25 % Bürgerinnen und Bürger im Alter von über 65 Jahren.

Um die Betreuung der Senioren bemühen sich verschiedene Wohlfahrtsverbände und Vereine, welche von der Stadt ebenfalls jährlich unterstützt werden.

5.6 Gewerbe (Industrie, Handel, Dienstleistungen)

Ziel der Wirtschaftsförderung der Stadt Luckenwalde ist es, durch geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen.

Das Aufgabenfeld umfasst sowohl die Vermarktung der Stadt Luckenwalde als attraktiver Unternehmensstandort auf Messen, Veranstaltungen, in Broschüren und Flyern als auch die Begleitung und Unterstützung ansässiger und am Standort interessierter Unternehmen bei der Planung und Realisierung ihrer Vorhaben. Hierzu gehören vor allem die Innovations- und Fördermittelberatung, die Bezuschussung von Investitionen über die KMU-Förderrichtline sowie die Unterstützung bei der Suche geeigneter Fachkräfte.

Seite drucken | Autor: Stadt Luckenwalde | zuletzt geändert am: 28.10.2015