Sie haben einen Vorschlag für das BürgerBudget?
Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu eingeladen, Wünsche zu äußern, die der Stadt, einschließlich den Ortsteilen, und damit allen Einwohnern und Gästen der Stadt Luckenwalde zugutekommen.
Das Verfahren ist einfach!
Zuerst werden Vorschläge eingereicht, diese werden geprüft und am Ende durch die Luckenwalderinnen und Luckenwalder direkt abgestimmt.
Die Vorschläge sollen mit Geld aus dem BürgerBudget verwirklicht werden. Dafür werden im kommenden Jahr 45.000 € eingeplant, wobei ein Vorhaben nicht mehr als 10.000 € kosten sollte.
Erster Schritt: Vorschlag einreichen
Vorschläge können in der Zeit vom 01.01. bis 31.03. eines jeden Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
- Jede Person, losgelöst von Wohnort und Alter, ist berechtigt, Vorschläge für das BürgerBudget der Stadt Luckenwalde einzureichen.
- Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen:
a) bei der Stadt Luckenwalde, BürgerBudget, Markt 10, 14943 Luckenwalde
b) per E-Mail an presse@luckenwalde.de
c) Online-Formular
d) persönliche Abgabe:
- Im Infopunkt des Rathauses, Markt 11
- In der Touristinformation, Markt 11
- In der Bibliothek im Bahnhof, Bahnhofsplatz 5
- In der Geschäftsstelle DIE LUCKENWALDER, Markt 1
- Im Go7 Jugendclub, Goethestraße 7
Das Vorschlagsformular ist ferner in den genannten Einrichtungen erhältlich.
Zweiter Schritt: Vorschlag prüfen
Die Verwaltung und vier Mitglieder Stadtverordnetenversammlung prüfen die Vorschläge hinsichtlich:
- Kosten = einen Orientierungswert von 10.000 € nicht überschreiten
- Zuständigkeit = Stadt Luckenwalde
- Machbarkeit =
Was geht? z. B.
Trampolin für Spielplatz (bitte genauen Standort benennen)
Sitzgelegenheiten (bitte genauen Standort benennen)
Schwibbogen für Weihnachtsmarkt
Infotafeln auf dem Boulevard
Fotobilderrahmen vor historischem Hintergrund (bitte genauen Standort benennen)
Was geht nicht?
Auf Dauer angelegte Maßnahmen, die Folgekosten nach sich ziehen, wie z. B. Personalstellen, Projekthonorare, Mieten und unverhältnismäßig hohe Unterhaltungskosten, können im BürgerBudget nicht berücksichtigt werden. Dazu zählen auch Straßen-, Rad- und Gehwegbau, Straßenbeleuchtung, Ansiedlung von Geschäften, Gastronomie und Diskotheken.
Dritter Schritt: Abstimmen
- Die Abstimmung über die eingereichten Vorschläge zum BürgerBudget erfolgt mittels Abstimmungsformular.
- Die Abstimmungsfrist beträgt drei Wochen. Der Zeitraum wird noch bekanntgegeben.
- Zur Abstimmung sind alle Einwohner der Stadt Luckenwalde, die am letzten Abstimmungstag das 10. Lebensjahr vollendet haben, berechtigt.
- Jeder Abstimmungsberechtigte kann nur eine Stimme abgeben. Wird eine mehrfache Stimmabgabe festgestellt, so verlieren alle ihre Gültigkeit.
- Bei der Formular-Abstimmung müssen persönliche Daten (vollständiger Name, Wohnanschrift und Geburtsdatum) zur Legitimation eingegeben werden. Sie werden nicht veröffentlicht. Sie dienen der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung.
Weitere Informationen:
Vorschlagsformular - BürgerBudget
Kontakt:
Christiane Kaiser: Detailseite
Stadt Luckenwalde
Amt Pressearbeit, Verwaltungs- und Kommunalservice
Amtsleiterin
Markt 10
14943 Luckenwalde
Carola Pötzschke: Detailseite
Stadt Luckenwalde
Amt Pressearbeit, Verwaltungs- und Kommunalservice
Markt 10
14943 Luckenwalde