Sie haben einen Vorschlag für das BürgerBudget?

Ab heute können Sie Ihre Ideen und Wünsche bei uns einreichen.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu eingeladen, Wünsche zu äußern, die der Stadt, einschließlich den Ortsteilen, und damit allen Einwohnern und Gästen der Stadt Luckenwalde zugutekommen.

Das Verfahren ist einfach!

Zuerst werden Vorschläge eingereicht, diese werden geprüft und am Ende durch die Luckenwalderinnen und Luckenwalder direkt abgestimmt.

Die Vorschläge sollen mit Geld aus dem BürgerBudget verwirklicht werden. Dafür werden im kommenden Jahr 45.000 € eingeplant, wobei ein Vorhaben nicht mehr als 10.000 € kosten sollte.

Erster Schritt: Vorschlag einreichen

Vorschläge können in der Zeit vom 01.01. bis 31.03. eines jeden Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

  • Jede Person, losgelöst von Wohnort und Alter, ist berechtigt, Vorschläge für das BürgerBudget der Stadt Luckenwalde einzureichen.
  • Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen:
    a) bei der Stadt Luckenwalde, BürgerBudget, Markt 10, 14943 Luckenwalde
    b) per E-Mail an presse@luckenwalde.de 
    c) Online-Formular 
    d) persönliche Abgabe:
    • Im Infopunkt des Rathauses, Markt 11
    • In der Touristinformation, Markt 11
    • In der Bibliothek im Bahnhof, Bahnhofsplatz 5
    • In der Geschäftsstelle DIE LUCKENWALDER, Markt 1
    • Im Go7 Jugendclub, Goethestraße 7

Das Vorschlagsformular ist ferner in den genannten Einrichtungen erhältlich.

Zweiter Schritt: Vorschlag prüfen 

Die Verwaltung und vier Mitglieder Stadtverordnetenversammlung prüfen die Vorschläge hinsichtlich:

  • Kosten = einen Orientierungswert von 10.000 € nicht überschreiten
  • Zuständigkeit = Stadt Luckenwalde
  • Machbarkeit =
    Was geht?  z. B.
    Trampolin für Spielplatz (bitte genauen Standort benennen)
    Sitzgelegenheiten (bitte genauen Standort benennen)
    Schwibbogen für Weihnachtsmarkt
    Infotafeln auf dem Boulevard
    Fotobilderrahmen vor historischem Hintergrund (bitte genauen Standort benennen)
    Was geht nicht?
    Auf Dauer angelegte Maßnahmen, die Folgekosten nach sich ziehen, wie z. B. Personalstellen, Projekthonorare, Mieten und unverhältnismäßig hohe Unterhaltungskosten, können im BürgerBudget nicht berücksichtigt werden. Dazu zählen auch Straßen-, Rad- und Gehwegbau, Straßenbeleuchtung, Ansiedlung von Geschäften, Gastronomie und Diskotheken.

Dritter Schritt: Abstimmen

  • Die Abstimmung über die eingereichten Vorschläge zum BürgerBudget erfolgt mittels Abstimmungsformular.
  • Die Abstimmungsfrist beträgt drei Wochen. Der Zeitraum wird noch bekanntgegeben.
  • Zur Abstimmung sind alle Einwohner der Stadt Luckenwalde, die am letzten Abstimmungstag das 10. Lebensjahr vollendet haben, berechtigt.
  • Jeder Abstimmungsberechtigte kann nur eine Stimme abgeben. Wird eine mehrfache Stimmabgabe festgestellt, so verlieren alle ihre Gültigkeit.
  • Bei der Formular-Abstimmung müssen persönliche Daten (vollständiger Name, Wohnanschrift und Geburtsdatum) zur Legitimation eingegeben werden. Sie werden nicht veröffentlicht. Sie dienen der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung.

Weitere Informationen:

Das BürgerBudget 2024

Vorschlagsformular - BürgerBudget

Kontakt:

Seite drucken | Autor: Carola Pötzschke | zuletzt geändert am: 11.01.2024