Sie haben einen Vorschlag für das BürgerBudget?
Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu eingeladen, Wünsche zu äußern, die der Stadt, einschließlich den Ortsteilen, und damit allen Einwohnern und Gästen der Stadt Luckenwalde zugutekommen.
Das Verfahren ist einfach!
Zuerst werden Vorschläge eingereicht, diese werden geprüft und am Ende durch die Luckenwalderinnen und Luckenwalder direkt abgestimmt.
Die Vorschläge mit den meisten Stimmen werden realisiert, bis das zur Verfügung stehende Budget aufgebraucht ist. Beginnend mit den Vorschlägen, die die höchste Anzahl an Stimmen bekommen haben.
Erster Schritt: Vorschlag einreichen
Vorschläge können in der Zeit vom 01.01. bis 31.03. in jedem Jahr mit gerader Jahreszahl für das Folgejahr eingereicht werden.
- Jede Person, losgelöst von Wohnort und Alter, ist berechtigt, Vorschläge für das BürgerBudget der Stadt Luckenwalde einzureichen.
- Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen:
a) bei der Stadt Luckenwalde, BürgerBudget, Markt 10, 14943 Luckenwalde oder
b) per E-Mail an presse@luckenwalde.de oder
c) Online-Formular (01.01. bis 31.03.2026 freigeschalten) oder
d) persönliche Abgabe:
- an der Information im Rathausfoyer, Markt 10
- in der Touristinformation, Markt 11
- in der Bibliothek im Bahnhof, Bahnhofsplatz 5
- im Jugendzentrum Go7, Goethestraße 7
Das Vorschlagsformular ist ferner in den genannten Einrichtungen erhältlich.
Zweiter Schritt: Vorschlag prüfen
Die Verwaltung und vier Mitglieder Stadtverordnetenversammlung prüfen die Vorschläge hinsichtlich:
- Kosten = Vorschlag sollte einen Wert von 12.000 € nicht überschreiten
- Zuständigkeit = Stadt Luckenwalde
- Machbarkeit = konkrete, in sich abgeschlossene Maßnahme ggf. unter Nennung des konkreten Standortes
Was geht nicht?
Auf Dauer angelegte Maßnahmen, die Folgekosten nach sich ziehen, wie z. B. Personalstellen, Projekthonorare, Mieten und unverhältnismäßig hohe Unterhaltungskosten, können im BürgerBudget nicht berücksichtigt werden. Dazu zählen auch Straßen-, Rad- und Gehwegbau, Denkmalschutz, Straßenbeleuchtung, Ansiedlung von Geschäften, Gastronomie und Diskotheken.
Dritter Schritt: Abstimmen
- Die Abstimmung über die eingereichten Vorschläge zum BürgerBudget erfolgt mittels Abstimmungsformular.
- Die Abstimmungsfrist beträgt drei Wochen. Der Zeitraum wird noch bekanntgegeben.
- Zur Abstimmung sind alle Einwohner der Stadt Luckenwalde, die am letzten Abstimmungstag das 10. Lebensjahr vollendet haben, berechtigt.
- Jeder Abstimmungsberechtigte kann bis zu drei Stimmen abgeben, pro Vorschlag eine Stimme. Wird eine mehrfache Stimmabgabe festgestellt, so verlieren alle ihre Gültigkeit.
- Bei der Formular-Abstimmung müssen persönliche Daten (vollständiger Name, Wohnanschrift und Geburtsdatum) zur Legitimation eingegeben werden. Sie werden nicht veröffentlicht. Sie dienen der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung.
Weitere Informationen:
Vorschlagsformular - BürgerBudget (01.01. bis 31.03.2026 freigeschalten)
Kontakt:
Christiane Kaiser: Detailseite
Stadt Luckenwalde
Amt Pressearbeit, Verwaltungs- und Kommunalservice
Amtsleiterin
Markt 10
14943 Luckenwalde
Carola Pötzschke: Detailseite
Stadt Luckenwalde
Amt Pressearbeit, Verwaltungs- und Kommunalservice
Markt 10
14943 Luckenwalde