BürgerBudget

Über ein BürgerBudget haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich bei der Gestaltung und Entwicklung Luckenwaldes einzubringen. Das Verfahren setzt voraus, dass Verwaltung, Politik und Bürgerschaft an einem Strang ziehen. Dadurch werden gesellschaftliche Mehrwerte und ganz neue Synergien geschaffen.

Zwischen 2012 und 2020 wurden vier Bürgerhaushalts-Verfahren durchgeführt. In der Sitzung des Hauptausschusses am 22.11.2022 entschieden die Mitglieder, dass die bisherige Praxis des Luckenwalder Bürgerhaushalts nicht fortgeführt werden und stattdessen in 2023 an einer Reform gearbeitet werden soll, die ein kleineres Budget und kurzfristigere Realisierungszeiträume zum Ziel habe.

Das neue Beteiligungsverfahren "BürgerBudget" wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.09.2023 vorgestellt und die entsprechende Satzung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2023 beschlossen. Die neue Satzung ist seit 30.11.2023 gültig und veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Luckenwalde Nr. 25/2023.

Höhe des BürgerBudgets

Die Festsetzung über die Höhe des BürgerBudgets erfolgt mit dem Haushaltsplan. In 2024 soll es 45.000,00 € betragen. Nicht verbrauchte Mittel des BürgerBudgets werden in das Folgejahr übertragen.

Vorschlagsrecht - Wer kann wo Vorschläge einreichen?

Jede Person (unabhängig von Wohnort und Alter) ist berechtigt, Vorschläge für das BürgerBudget der Stadt Luckenwalde einzureichen. 

Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen:

  • bei der Stadt Luckenwalde, BürgerBudget, Markt 10, 14943 Luckenwalde oder,
  • per E-Mail an presse@luckenwalde.de oder
  • online Vorschlags-Formular.

Die Papier-Formulare können in folgenden Einrichtungen mitgenommen oder ausgefüllt und in die bereitgestellte Urne eingeworfen werden:

  • Infopunkt des Rathauses, Markt 11
  • Touristinformation, Markt 11
  • Bibliothek im Bahnhof, Bahnhofsplatz 5
  • Jugendzentrum Go7, Goethestraße 7
  • Wohnungsgesellschaft DIE LUCKENWALDER, Markt 1. 

Auf dem Vorschlag sollte der vollständige Name, die Wohnanschrift und das Geburtsdatum angegeben werden. Diese Daten dienen der statistischen Auswertung.

Vorschlagsfrist - Wann können Vorschläge eingereicht werden?

Vorschläge können in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2024 eingereicht werden.

Vorschlagsrahmen - Über welchen Vorschlag wird abgestimmt?

Ein Vorschlag wird zur Abstimmung gestellt, wenn

  • er innerhalb der Vorschlagsfrist (vom 1. Januar bis 31. März 2024) eingegangen ist,
  • er den Anforderungen des Vorschlagsrechts entspricht,
  • er gemeinwohlorientiert ist und nicht nur einem beschränkten Nutzerkreis zugutekommen soll,
  • in der Stadt Luckenwalde einschließlich ihrer Ortsteile Kolzenburg und Frankenfelde realisiert werden kann,
  • er eine konkrete, in sich abgeschlossene Maßnahme ggf. unter Nennung des Realisierungsstandorts beschreibt,
  • er innerhalb eines Kalenderjahres im Folgejahr umsetzbar ist,
  • er einen Orientierungswert von 10.000,00 € nicht überschreitet,
  • er nicht gegen geltendes Recht bzw. gefasste Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde verstößt.

Auf Dauer angelegte Maßnahmen, die Folgekosten nach sich ziehen, wie z. B. Personalstellen, Projekthonorare, Mieten und unverhältnismäßig hohe Unterhaltungskosten, können im BürgerBudget nicht berücksichtigt werden.

Vorschlagsbearbeitung - Wer prüft den Vorschlagsrahmen?

Die Vorschläge werden im Hinblick auf Einhaltung des Rahmens durch die Verwaltung und vier Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung geprüft. Identische Vorschläge werden zusammengefasst. Die zugelassenen Vorschläge werden auf einem Abstimmungsformular ohne Nennung des Einreichenden veröffentlicht.

Abstimmung - Wer stimmt wie über die gültigen Vorschläge ab?

Die Abstimmung über die eingereichten Vorschläge zum BürgerBudget erfolgt mittels Abstimmungsformular. Die Abstimmungsfrist beträgt drei Wochen.
Zur Abstimmung sind alle Einwohner der Stadt Luckenwalde, die am letzten Abstimmungstag das 10. Lebensjahr vollendet haben, berechtigt.
Jeder Abstimmungsberechtigte kann nur eine Stimme abgeben. Wird eine mehrfache Stimmabgabe festgestellt, so verlieren alle ihre Gültigkeit.
Bei der Formular-Abstimmung müssen persönliche Daten (vollständiger Name, Wohnanschrift und Geburtsdatum) zur Legitimation eingegeben werden. Sie werden nicht veröffentlicht. Sie dienen der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung.
Vorschläge werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Anzahl der Stimmen realisiert, bis das zur Verfügung stehende Budget aufgebraucht ist. Ein Überspringen von Vorschlägen ist nicht möglich. Verbleibt ein Restbudget, wird dieses in das Folgejahr übernommen.

Umsetzung - Wie und bis wann werden die in Frage kommenden Vorschläge umgesetzt?

Die Vorschläge, die in das BürgerBudget aufgenommen wurden, sollen bis spätestens zum Ende des Folgejahres umgesetzt werden.
Die Umsetzung setzt eine beschlossene und bestätigte Haushaltssatzung mit einem BürgerBudget in entsprechender Höhe voraus.
Nach Möglichkeit ist auf die Umsetzung in geeigneter Form, ggf. mittels eines Schildes „Gefördert durch das BürgerBudget der Stadt Luckenwalde“ hinzuweisen.

Transparenz - Wer informiert über was?

Die Stadt Luckenwalde informiert umfassend in den öffentlich zugänglichen Medien der Stadt Luckenwalde über das BürgerBudget, die Vorschlagseinreichung und Abstimmung sowie die Realisierung der Vorschläge.

Ihre Ansprechpersonen im Amt Pressearbeit, Verwaltungs- und Kommunalservice sind:

Satzung zum BürgerBudget

Die Satzung zum BürgerBudget der Stadt Luckenwalde ist seit 30.11.2023 in Kraft:

BürgerBudget in leichter Sprache

Das BürgerBudget sind 45 Tausend Euro.

Alle können sich etwas wünschen.

Das für alle in Luckenwalde gut ist.

Es kann bis zu 10 Tausend Euro kosten.

Dann wird abgestimmt.

Was viele mögen wird gemacht.

Im nächsten Jahr gibt es ein neues BürgerBudget.

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 22.09.2024