Bürgerhaushalt der Stadt Luckenwalde

Zwischen 2012 und 2020 wurden vier Bürgerhaushalts-Verfahren durchgeführt. In der Sitzung des Hauptausschusses am 22.11.2022 entschieden die Mitglieder, dass die bisherige Praxis des Luckenwalder Bürgerhaushalts nicht fortgeführt werden und stattdessen in 2023 an einer Reform gearbeitet werden soll, die ein kleineres Budget und kurzfristigere Realisierungszeiträume zum Ziel habe. Das neue Beteiligungsverfahren "BürgerBudget" wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.09.2023 vorgestellt und die entsprechende Satzung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2023 beschlossen.

Die nachfolgenden Informationen zu den vier Bürgerhaushalten bleiben für Recherchezwecke erhalten:


Übersicht über die TOP-Platzierungen und Ergebnisse

Bürgerhaushalt - Was ist das?

Der Bürgerhaushalt stellt keinen eigenständigen Teil des Haushalts dar, sondern ist eine besondere Form der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene. Insbesondere durch das Herbeiführen eines Dialogs mit der Verwaltung und der Politik über die städtischen Finanzmittel und durch die Entgegennahme der eingebrachten Vorschläge von den Bürgerinnen und Bürgern.
Die Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Einfluss auf die Beratungen und Entscheidungen zum kommunalen Haushalt zu nehmen.

Bürgerhaushalt - Was ist das? - Leichte Sprache

Haushaltsplan der Stadt Luckenwalde - Allgemeines

Der Haushaltsplan der Stadt Luckenwalde enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendige Verpflichtungsermächtigungen.
Zur Aufstellung eines Haushaltsplanes ist jede Kommune verpflichtet. Er ist das wichtigste Planungs- und Steuerungsinstrument. Die Stadt Luckenwalde befindet sich seit dem Haushaltsjahr 2010 in der doppischen Haushaltsführung.
Den Kern des Haushaltsplanes bildet der Ergebnishaushalt. Er enthält alle Aufwendungen und Erträge und bildet somit das Ressourcenaufkommen (Woher kommen die Erträge) und den Ressourcenverbrauch (Wofür werden die Erträge verwendet) der Stadt Luckenwalde ab.

Der Haushalt muss grundsätzlich ausgeglichen sein. Das bedeutet, dass die Erträge mindestens so hoch sein müssen wie die Aufwendungen. Kann diese Vorgabe nicht eingehalten werden, müssen Möglichkeiten und Maßnahmen zum Ausgleich gesucht und gefunden werden.

Die Maßnahmen können sich auf
• Erhöhung von Erträgen
• Sparvorgaben bei den Aufwendungen
• Optimierung der Aufwendungen oder
• Aufgabenkritik
beziehen. Das kann in letzter Konsequenz auch bedeuten, Einrichtungen aufzugeben, Angebote einzustellen
und gern gesehene Investitionen zu verschieben oder sich ganz davon zu verabschieden.

Der städtische Haushalt konnte in den letzten Jahren ausgeglichen dargestellt werden. Er beinhaltet zu leistende Aufwendungen, für die die Stadt verpflichtet ist, und auch Aufwendungen für freiwillige Leistungen.
Die Stadt hat zunächst Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit (Sach-, Unterhaltungs- und Personalaufwendungen) zu leisten. Diese Aufwendungen müssen für alle Bereiche, wie für die Schulen, für die Sportstätten, für die Kindertagesstätten, für die Jugendeinrichtungen, für die Bibliothek im Bahnhof, für die kulturellen Einrichtungen, für die Verwaltungseinrichtungen, für die Straßen, für die Parkplätze, für das öffentliche Grün einschließlich der Spielplätze, für die städtischen Friedhöfe und für die Feuerwehr, geleistet werden.
Zu den freiwilligen Leistungen zählen u. a. die Aufwendungen für kulturelle Veranstaltungen, Aufwendungen für die Sport- und Vereinsförderung, Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit, aber auch für die Förderung von klein- und mittelständischen Unternehmen. Hier kommt es darauf an, die geringen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel effektiv und sinnvoll für viele Bürgerinnen und Bürger spürbar einzusetzen.
Auf die Planung der Einzahlungen und Auszahlungen, insbesondere für Investitionen, kann nicht verzichtet werden.
Die Planung hierfür wird im Finanzhaushalt vorgenommen.
Der kommunale Haushaltsplan ist ein umfangreiches Zahlenwerk und wird jährlich durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Einbringung von Vorschlägen

Im Rahmen des Bürgerhaushaltes können zu Leistungen, die die Stadt freiwillig erfüllt, Vorschläge eingebracht werden.

Sie als Luckenwalderinnen und Luckenwalder erhalten hiermit die Möglichkeit, über einen Teil des städtischen Haushaltes mitzubestimmen. Dieser Teil umfasst die freiwilligen Aufgaben.

Machen Sie Vorschläge, geben Sie Anregungen, diskutieren Sie mit.

Die Entscheidung über Ihre Vorschläge liegt bei den Stadtverordneten der Stadt Luckenwalde.
Nicht jeder Vorschlag kann kurzfristig umgesetzt werden, kann aber als Einstieg in die Umgestaltung der Stadt gesehen werden.


 

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 21.11.2023