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22.04.2015

Weiterleitung Vorschläge Bürgerhaushalt

Was passierte mit den Vorschlägen, die es nicht auf die Abstimmungsliste schafften?

Nicht alle der 387 eingegangenen Vorschläge des Bürgerhaushalts 2015 konnten berücksichtigt werden. Insgesamt wurden 296 Vorschläge aussortiert.

Gründe dafür waren u. a. das Fehlen der Haushaltsrelevanz, dass der Vorschlag im Bürgerhaushalt 2013 behandelt wurde, der Vorschlag sich bereits in der Umsetzung oder Planung befindet, dass der Vorschlag an den "MAERKER"-Onlinedienst Luckenwalde verwiesen werden konnte oder dass der Vorschlag außerhalb der Zuständigkeit der Stadt Luckenwalde liegt.

In diesem Fall wurde der Vorschlag an die zuständige Behörde oder das zuständige Unternehmen weitergeleitet. In loser Folge werden wir über die eingegangen Antworten berichten.

Der Vorschlag für mehr Personal für gute Pflege und Betreuung von Senioren wurde u. a. an das Senioren- und Nachbarschaftsheim e. V. Luckenwalde weitergeleitet.

Hierzu erhielten wir folgende Antwort der Tochtergesellschaft Seniorenwohnen Elsthal gGmbH:

"[...]Wir selbst würden mehr Personal sehr begrüßen. Bedauerlicherweise liegt dies nicht in unserer Hand. Grundlage für unsere Personalbesetzung ist das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) sowie eine mit den Pflegekassen geschlossene Vergütungsvereinbarung. Die Personalbemessung ist für die vollstationäre Pflege im Land Brandenburg seit dem 01.02.2015 durch sogenannte Personalrichtwerte (Personalschlüssel) festgelegt. Die Festlegung erfolgt durch einen sogenannten Versorgungsvertrag, der zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung oder einer vertretungsberechtigten Vereinigung gleicher Träger und dem Landesverband der Pflegekassen ausgehandelt wird (§ 75 SGB XI).

Die Personalschlüssel besagen, wie viele Personalkräfte pro Bewohner beschäftigt werden dürfen. Die Kassen sind naturgemäß daran interessiert, diesen Schlüssel möglichst klein zu halten. Nur diejenigen Kräfte, die dem Personalschlüssel entsprechen, werden von den Kassen im Rahmen des Pflegesatzes finanziert. Darüber hinausgehende Personalbesetzungen sind demgemäß nicht von den Pflegesätzen abgedeckt, so dass die Bezahlung dieser nur sehr schwer möglich ist. Hier ist der Spielraum sehr gering. Hierbei muss auch berücksichtigt werden, dass stationäre Alteneinrichtungen in der Regel keine weiteren Einnahmequellen haben.

Die richtigen Ansprechpersonen sind daher nicht die Alteneinrichtungen, sondern die entsprechenden Landesverbände der Krankenkassen. [...]"

Seite drucken | Autor: Stadt Luckenwalde | zuletzt geändert am: 16.11.2016