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3. Bürgerhaushalt

Erläuterungen zu den Vorschlägen, die nicht zur Abstimmung gestellt wurden

Im Zuge der Vorschlagseinreichung wurden Kriterien zum Ausschluss als Abstimmungsvorschlag veröffentlicht:

  • Ihre Vorschläge sollten möglichst genau dargestellt und beschrieben werden.
  • Die Vorschläge müssen haushaltsrelevant sein und in die Zuständigkeiten der Stadt fallen.
  • Sie dürfen nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen.
  • Vorschläge, die in den letzten beiden Bürgerhaushalten unter den TOP-Platzierungen waren, werden nicht wieder als Vorschlag aufgenommen.
  • Dies trifft auch auf Maßnahmen zu, die in den letzten 3 Jahren durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden.

Ergebnisse und Statistiken zur Abstimmungsphase

Abstimmungsbeteiligung (PDF, 418 kB)

Abstimmungszeitraum über die eingereichten Bürgerhaushaltsvorschläge

08.05. - 28.05.2017

Wer ist abstimmungsberechtigt?

Alle in Luckenwalde gemeldeten Bewohner, die am letzten Abstimmungstag (28.05.2017) das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Wie / wo kann abgestimmt werden?

  • per E-Mail: presse@luckenwalde.de
  • per Fax: 03371 672-421
  • per Post: Stadt Luckenwalde, Bürgerhaushalt;
  • persönlich:

im Rathausfoyer; Markt 10
in der Bibliothek im Bahnhof, Bahnhofsplatz 5
in der Touristinformation, Markt 11
im Seniorenbüro "Haus Sonnenschein", Schützenstraße 37
in den Geschäftsräumen der Wohnungsgesellschaft DIE LUCKENWALDER, Markt 1

Informationen zur Vorschlagseinreichung

Im Rahmen des 3. Bürgerhaushaltes können zu Leistungen, die die Stadt freiwillig erfüllt, Vorschläge eingebracht werden (öffnen Sie die jeweilige Kategorieüberschrift, um inhaltlich mehr darüber zu erfahren):

Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit

Dieser Aufgabenbereich wird vom Ordnungs- und Rechtsamt (Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Abteilung Feuer- und Zivilschutz), dem Straßen-, Grünflächen- und Friedhofsamt, dem Amt Bauhof und dem Amt für Gebäude- und
Beteiligungsverwaltung wahrgenommen.

Beim Themenfeld Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit geht es unter anderem um nachfolgende Aufgabenbereiche:

  • Schutz der Allgemeinheit und der einzelnen Bürger vor drohenden oder bereits eingetretenen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Gefahrenabwehr)
  • Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen bei Brandgefahren
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Aufgaben nach dem Immissionsschutzgesetz (Nachtruhe, Benutzung von Tonträgern), Verbrennen im Freien
  • Aufgaben im Zusammenhang mit Fundangelegenheiten
  • Aufgaben nach der Hundehalterverordnung
  • Aufgaben nach der Katzenkastrationsverordnung
  • Aufgaben nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz
  • Einhaltung der Straßenreinigungssatzung
  • Wahrnehmung von Eigentümerpflichten
  • Unterhaltung der städtischen Friedhöfe, Spielplätze, Grünflächenunterhaltung (zum Beispiel Baum- und Rasenschnitt), Umwelt- und Gewässerschutz
  • Sondernutzung (Aufstellung von Containern unter anderem auf öffentlichen Flächen)

Das Ordnungs- und Rechtsamt ist berechtigt, für begangene Ordnungswidrigkeiten Verwarn- oder Bußgelder zu verhängen. In diesem Zusammenhang werden Kontrollen durch den Außendienst des Ordnungs- und Rechtsamtes durchgeführt.
Die Stadt Luckenwalde unterhält gemäß dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz eine leistungsfähige Feuerwehr. Dazu gehören hauptamtliche Feuerwehrkräfte und Mitglieder (Jugendbereich, Aktive und Ehrenabteilung) der Freiwilligen Feuerwehr. Die Feuerwehr verteilt sich auf vier Standorte: Luckenwalde am Markt, Luckenwalde Bergsiedlung, Ortsteil Frankenfelde und Ortsteil Kolzenburg.

Das Straßen-, Grünflächen- und Friedhofsamt trägt unter anderem dafür Sorge, dass die städtischen Flächen im öffentlichen Bereich (Straßen, Geh- und Radwege, Parkplätze, Grünanlagen) unterhalten und gereinigt werden. Abfallbehälter sind im Stadtgebiet aufgestellt, die regelmäßig geleert werden.

Das Amt für Gebäude- und Beteiligungsverwaltung nimmt unter anderem die Eigentümerpflichten für die städtischen Grundstücke einschließlich Gebäude wahr.

Das Amt Bauhof unterstützt beide Ämter durch Bereitstellung von Manpower und Technik.

Bildung, kulturelle und sportliche Freizeitangebote

Dieser Aufgabenbereich wird im Wesentlichen vom Amt Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus, dem Hauptamt (Abteilung Jugend- und Jugendsozialarbeit, HeimatMuseum, Bibliothek im Bahnhof) und dem Amt für Gebäude- und Beteiligungsverwaltung wahrgenommen. Hierzu zählen das Stadttheater, das HeimatMuseum, die Bibliothek im Bahnhof, die Touristinformation, die Fläming-Therme, das Freibad Elsthal und die Sportanlagen, wie das Werner-Seelenbinder-Stadion, das Ernst-Kloß-Stadion, der Sportplatz am Baruther Tor und die städtischen Turnhallen.
Den in Luckenwalde bestehen Sportvereinen werden die städtischen Sportstätten und Freizeiteinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Im Stadttheater finden jährlich 40 - 50 Veranstaltungen statt. Es verfügt über 726 Sitzplätze.
Das jährliche Turmfest wird ebenfalls von den Mitarbeitern des Amtes Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus organisiert.
Es erfreut sich großer Beliebtheit bis über die Stadtgrenzen hinaus.
In der Bibliothek im Bahnhof steht den Nutzern ein breites Spektrum an Medien wie Romane, Sachbücher, CD, DVD, Zeitschriften, Computer- und Videospiele, CD-ROMs und Blurays zur Verfügung. Zusätzlich werden jährlich Führungen und Veranstaltungen angeboten.
Das HeimatMuseum verfügt über eine Dauerausstellung zur Stadtgeschichte und es werden jährlich bis zu 10 themenorientierte Ausstellungen organisiert. Außerdem gibt es die äußerst erfolgreiche Vortragsreihe „Luckenwalder Stadtgeschichte(n)".

Stadtbildpflege

Diese Aufgabe wird vorrangig vom Stadtplanungsamt, in einzelnen Bereichen auch durch das Straßen-, Grünflächen- und
Friedhofsamt, das Amt Bauhof sowie das Amt für Gebäude- und Beteiligungsverwaltung wahrgenommen.
Hier geht es nicht vorrangig um Pflege-, Aufräum- oder Reinigungsmaßnahmen, sondern um bauliche, landschaftsarchitektonische oder kulturelle Maßnahmen. Es geht um gestalterische und prägende Elemente des urbanen Raumes. Dabei kann es sich um Maßnahmen an Gebäuden, in Baulücken, in öffentlichen Flächen (Grünflächen) oder an Denkmälern handeln.
Neben baulichen Maßnahmen an städtischen Gebäuden oder Anlagen kann es auch um Maßnahmen auf bzw. an privaten Grundstücken und Gebäuden, die beispielsweise in Sanierungs- und Stadtumbaugebieten oder dem Fördergebiet „Soziale Stadt“ liegen oder nach Gestaltungs- und Baulückenrichtlinie förderfähig sind, gehen. Maßnahmen an Denkmalen, bauliche Maßnahmen, welche das Themenfeld Geschichtslandschaft betreffen, Maßnahmen zur städtischen Identifikation (auch im Dienste des Stadtmarketings) und Kunst am Bau oder im öffentlichen Raum und bauliche und landschaftsgestalterische Maßnahmen, die die Aufwertung der Ortsdurchfahrten oder der Eingangsbereiche der Stadt oder Eingangsbereiche der Stadtteile/Stadtgebiete (zum Beispiel Gewerbegebiete) betreffen, sind ebenfalls möglich.
Auch bauliche Maßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen, sind denkbar.

Straßen, Wege, Plätze und Beleuchtung

Die Mitarbeiter des Straßen-, Grünflächen- und Friedhofsamtes sowie des Amtes Bauhof sind für den Bau sowie die Unterhaltung und Pflege der städtischen Verkehrsflächen, wie Straßen einschließlich Straßenbeleuchtungen, Rad-, Geh- und Skatewege und Parkplätze, zuständig.
Die Gestaltung und Unterhaltung von Grünflächen und Plätzen, einschließlich der Bänke, obliegt ebenfalls den oben genannten Ämtern. Dazu zählen unter anderem der Stadtpark, der Nuthepark, die Nuthepromenade, der Weichpfuhlpark und die Dorfanger in Frankenfelde und Kolzenburg.
Die Stadt unterhält rund 375.000 qm Grünflächen, welche unterschiedlich bepflanzt sind (Rasen, Sträucher, Gehölze, Hecken, Bodendecker, Rosen) und die Pflege von Bäumen im Eigentum der Stadt.

Kinder, Jugendliche, Senioren und Soziales

Diese Aufgabe wird vom Hauptamt (Abteilung Schulverwaltung, Abteilung Kindertagesbetreuung) und dem Ordnungs- und Rechtsamt (Abteilung Wohnen/Soziales) wahrgenommen. Luckenwalde hat 3 Grundschulen und 1 Oberschule in städtischer Trägerschaft.
Zum einen ist die Stadt für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln verantwortlich, zum anderen für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulgebäude inklusive des Inventars. Luckenwalde verfügt über 7 Kindertagesstätten, davon sind 6 in freier Trägerschaft. Unabhängig von der Trägerschaft ist die Stadt für die Bewirtschaftung, für die Unterhaltung und für die Sanierung der Einrichtungen zuständig. Ein weiteres Betreuungsangebot sind rund 15 Tagespflegestellen.
Für die Freizeit stehen den Kindern und Jugendlichen 20 Spielplätze und die Freizeit- und Sportanlage an der Dessauer Straße zur Verfügung. Die Unterhaltung, Pflege und Wartung wird regelmäßig durchgeführt.
Des Weiteren stehen drei Jugendeinrichtungen zur Verfügung, davon ist eine in städtischer Trägerschaft und zwei Einrichtungen in freier Trägerschaft, diese erhalten jedoch von der Stadt materielle und finanzielle Unterstützung.
Um die Betreuung der Senioren in der Stadt bemühen sich verschiedene Wohlfahrtsverbände und Vereine, welche von der Stadt ebenfalls jährlich unterstützt werden.

Gewerbe (Industrie, Handel, Dienstleistung)

Diese Aufgabe wird vorrangig vom Amt Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus wahrgenommen. Ziel der Wirtschaftsförderung der Stadt Luckenwalde ist es, durch geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen.
Das Aufgabenfeld umfasst sowohl die Vermarktung der Stadt Luckenwalde als attraktiver Unternehmensstandort auf Messen, Veranstaltungen, in Broschüren und Faltblättern als auch die Begleitung und Unterstützung ansässiger und am Standort interessierter Unternehmen bei der Planung und Realisierung ihrer Vorhaben. Hierzu gehören vor allem die Innovations- und Fördermittelberatung, die Bezuschussung von Investitionen über die KMU-Förderrichtline sowie die Unterstützung bei der Suche geeigneter Fachkräfte.

Vorschläge für Einsparungen / Erhöhung von Einnahmen

Wer ist vorschlagsberechtigt?
Vorschläge kann jeder einreichen, unabhängig vom Alter und vom Wohnort.

Bitte beachten Sie folgende Kriterien:
Ihre Vorschläge sollten möglichst genau dargestellt und beschrieben werden.
Die Vorschläge müssen haushaltsrelevant sein und in die Zuständigkeit der Stadt fallen. Sie dürfen nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen.
Vorschläge, die in den letzten beiden Bürgerhaushalten in den TOP-Platzierungen waren, werden nicht wieder als Vorschlag aufgenommen. Dies trifft auch auf Maßnahmen zu, die in den letzten drei Jahren durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden:

Ablaufplan

  • Vorschlagseinreichung:
    16.01. - 05.02.2017
  • Sortierung der Vorschläge und Erarbeitung des Abstimmungsformulars durch das Redaktionsteam:
    20.02. - 21.04.2017
  • Abstimmungsphase:
    08.05. - 28.05.2017
  • Auszählung Ermittlung und Bekanntmachung der TOP 10:
    Juni 2017
  • Behandlung der TOP 10 in den Fachausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung über Informations-/Beschlussvorlagen:
    ab Juli 2017

(Änderungen vorbehalten)

Redaktionsteam

Manfred Thier Fraktion DIE LINKE/BV
Matthias Grunert SPD-Fraktion
Carsten Nehues CDU/FDP-Fraktion
Christiane Kaiser Leiterin Amt Pressearbeit, Verwaltung- und Kommunalservice
Robert Troch Kämmerei, Abteilung Haushalt- und Geschäftsbuchhaltung
Nico Wache Kämmerei, Abteilung Haushalt- und Geschäftsbuchhaltung
Andrea Rottke Amt Pressearbeit, Verwaltung- und Kommunalservice
Britta Jähner Amt Pressearbeit, Verwaltung- und Kommunalservice

 

 

 

 

 

 

 

 

10.07.2017 
Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 01.04.2021