Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung
[Nr.99062002006000 ]
Das Stadtwappen kann Vereinen, Verbänden, Institutionen, Privatpersonen, Einwohnern und Unternehmen, die ihre Verbundenheit mit der Stadt Luckenwalde zum Ausdruck bringen wollen, zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung über die Nutzung im Einzelfall trifft die Stadt Luckenwalde.
Parteien, Wählergruppen, politischen Organisationen oder Verbänden und Bürgerinitiativen ist die Nutzung des Stadtwappens untersagt.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein