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Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung
[Nr.99062002006000 ]

Das Stadtwappen kann Vereinen, Verbänden, Institutionen, Privatpersonen, Einwohnern und Unternehmen, die ihre Verbundenheit mit der Stadt Luckenwalde zum Ausdruck bringen wollen, zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung über die Nutzung im Einzelfall trifft die Stadt Luckenwalde. 
Parteien, Wählergruppen, politischen Organisationen oder Verbänden und Bürgerinitiativen ist die Nutzung des Stadtwappens untersagt.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.

Gebühren

10,00 € Verwaltungsgebühr bei kommerzieller Verwendung des Stadtwappens

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Seite drucken | zuletzt geändert am: 20.03.2023