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21.04.2020

4. Bürgerhaushalt vor der Abstimmungsphase

Vom 20. Januar bis 9. Februar 2020 waren Luckenwalder und Besucher der Stadt zur Beteiligung am 4. Bürgerhaushalt der Stadt Luckenwalde aufgerufen. 577 Vorschläge sind in der Verwaltung eingegangen. Die vergangenen Wochen wurden zur Prüfung der Ideen und Hinweise genutzt.

Vorschläge, die doppelt abgegeben wurden oder ähnlich lauteten, wurden zusammengefasst. Alle Vorschläge wurden äußerst sorgfältig von den Fachämtern auf Machbarkeit, Finanzierbarkeit, Zuständigkeit geprüft. Die Beratung mit dem Redaktionsteam erfolgte online. Per E-Mail erhielten die Mitglieder, die von den fünf Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung in das Redaktionsteam benannt wurden, alle Vorschläge und Einschätzungen der Verwaltung. Ihre bei der Verwaltung schriftlich eingegangenen Stellungnahmen wurden bei der Ergebnisermittlung berücksichtigt.

Über gut 50 Vorschläge können vom 11. bis 31. Mai alle Luckenwalder, die am 31. Mai 2020 das zehnte Lebensjahr vollendet haben, abstimmen!

Bedingt durch die Einschränkungen in der Corona-Zeit können nicht alle Abstimmungsstellen (wie in den letzten Jahren) genutzt werden. Dennoch erhalten alle Abstimmungswilligen die Möglichkeit, ihre fünf Stimmen abzugeben:

  • Ab 11. Mai online unter www.luckenwalde.de/Rathaus/Bürgerhaushalt/4-Bürgerhaushalt.
  • Ebenso werden ab 11. Mai Abstimmungsformulare im Rathausfoyer zur Selbstabholung ausgelegt.
  • In der Pelikan-Post am 12. Mai werden Abstimmungsformulare zum Heraustrennen und Ausfüllen abgedruckt. Die ausgefüllten Formulare können jederzeit in den Briefkasten an der Rathaustür eingeworfen werden.

Zu den Abstimmungstiteln werden auch die Langtexte der Vorschlagseinreicher veröffentlicht.
Die rund 520 Vorschläge, die nicht zur Abstimmung kommen, wurden unter folgenden Überschriften aussortiert:

  • Vorschläge, die sich bereits in der Planung/Realisierung befinden bzw. bereits umgesetzt sind.
  • Vorschläge, die zur weiteren Bearbeitung und Veranlassung in das MAERKER-Portal übertragen werden.
  • Vorschläge, die nicht in die Zuständigkeit der Stadt Luckenwalde fallen und an die zuständigen Institutionen weitergeleitet werden.
  • Vorschläge, die gegen gesetzliche Regelungen verstoßen würden bzw. rechtlicher Grundlagen entbehren.
  • Vorschläge, die als Hinweise/Meinungsäußerungen angenommen und entsprechend ausgewertet werden.
  • Vorschläge, die keinen konkreten Vorschlag erkennen lassen.
  • Vorschläge, die in den letzten drei Bürgerhaushalten unter den TOP-Platzierungen waren.
  • Vorschläge, die in den letzten drei Jahren durch die Stadtverordnetenversammlung behandelt wurden.

Die Aussortierung der Vorschläge wurde durch die Fachämter begründet. Die gut 40 DIN A4-Seiten Vorschläge mit Erläuterungen werden online unter www.luckenwalde.de/Rathaus/Bürgerhaushalt/4-Bürgerhaushalt mit Start der Abstimmungsphase veröffentlicht. Sollten sich weitere Lockerungen in der Corona-Zeit ergeben, werden die Aussagen sichtbar im Rathaus ausgehangen.

Die Stadtverordneten und die Verwaltung ermuntern alle Abstimmungsberechtigten, von ihrem Abstimmungsrecht Gebrauch zu machen. So können wir erfahren, welche Vorschläge Ihnen/euch wichtig sind.

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 16.02.2022