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20.01.2020

Ab heute: Vorschlagseinreichung zum 4. Bürgerhaushalt

Alle Vorbereitungen seitens des Redaktionsteams sind getroffen, um mit dem 4. Bürgerhaushalt zu starten. Seit heute hat jeder die Möglichkeit, sich aktiv an der Vorschlagseinreichung für den Bürgerhaushalt der Stadt Luckenwalde zu beteiligen.

Wer ist vorschlagsberechtigt?

Vorschläge kann jeder einreichen, unabhängig vom Alter und vom Wohnort.

Wann können die Vorschläge eingereicht werden?

Vom 20.01.2020 bis 09.02.2020.

Wo können die Vorschläge eingereicht werden?

- per E-Mail:    presse@luckenwalde.de

- per Fax:        03371 672-421

- per Post:       Stadt Luckenwalde, Bürgerhaushalt, Markt 10, 14943 Luckenwalde

- persönlich:   
im Rathausfoyer, Markt 10
in der Bibliothek im Bahnhof, Bahnhofsplatz 5
in der Touristinformation, Markt 11
in der Geschäftsstelle DIE LUCKENWALDER, Markt 1,
im Go7 Jugendclub, Goethestraße 7

- online:             Vorschlagsformular

Wie können die Vorschläge eingereicht werden?

Das Vorschlagsformular liegt in den o. g. Einrichtungen zur Abholung bereit oder kann online ausgefüllt und abgeschickt werden.

Bitte beachten Sie Folgendes bei der Vorschlagseinreichung:

Ihre Vorschläge sollten möglichst genau dargestellt und beschrieben werden.
Die Vorschläge müssen haushaltsrelevant sein und in die Zuständigkeit der Stadt fallen. Sie dürfen nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen.
Vorschläge, die in den letzten drei Bürgerhaushalten in den TOP-Platzierungen waren, werden nicht wieder als Vorschlag aufgenommen. Dies trifft auch auf Maßnahmen zu, die in den letzten drei Jahren durch die Stadtverordnetenversammlung behandelt wurden.

Datenschutzhinweis

Informationen zur Datenverarbeitung im Vorschlags- und Abstimmungsverfahren des Bürgerhaushaltes der Stadt Luckenwalde gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung liegen an den Auslegungsstellen aus.

Online-Datenschutzhinweis zur Datenverarbeitung im Vorschlags- und Abstimmungsverfahren des Bürgerhaushaltes der Stadt Luckenwalde gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung

Die öffentliche Abstimmung über die Vorschläge beginnt am 11. Mai 2020.

Ausführliche Informationen zu den bisher durchgeführten Bürgerhaushalten und zum aktuellen finden Sie diesem Link folgend.

 

Seite drucken | Autor: Andrea Rottke | zuletzt geändert am: 04.01.2024