Abschriften Beglaubigung
Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.
Notwendige Unterlagen
Original und Kopien der zu beglaubigenden Dokumente, Schriftstücke, Zeugnisse
Gebühren/Preise
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
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