Abschriften Beglaubigung

Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.

Notwendige Unterlagen

Original und Kopien der zu beglaubigenden Dokumente, Schriftstücke, Zeugnisse

Gebühren/Preise

je Seite 3,00 €

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

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