Allgemeine Sozialberatung (Wohnen/Soziales)

Beschreibung

Nach dem § 26 des Ersten Sozialgesetzbuches (SGB I) ist die Wohngeldbehörde zuständig für Sozialleistungen, also Leistungsträger. Die Sozialleistungsträger sind zur Auskunft und Beratung nach dem SGB I verpflichtet.

Es wird für soziale Anliegen der Bürger der zuständige Leistungsträger, Ansprechpartner, gemeinnützige oder freie Einrichtung und Organisation gesucht, um dem Bürger beratend behilflich zu sein.

Rechtsgrundlagen