Archivgut Einsicht gewähren
Sie können bei berechtigtem Interesse Archivgut einsehen.
Beschreibung
Die im Archiv der Stadt Luckenwalde verwahrten Archivalien können von jedermann benutzt werden, soweit gesetzliche Bestimmungen und die Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt Luckenwalde dem nicht entgegenstehen.
Die Benutzung von Archivgut erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme im Archiv der Stadt Luckenwalde. Auskünfte können ferner mündlich oder schriftlich erteilt werden.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
ggf. Personalausweis, Vollmacht
Voraussetzungen
Die Benutzung des Archivs steht in den meisten Fällen jedem Bürger auf Antrag offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann meistens nicht gewährt werden. Sie sollten nach Möglichkeit in der Lage sein, diese Schriften lesen zu können.
Gebühren/Preise
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Archiv richten.
Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs.
Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies während der Öffnungszeiten möglich. Melden Sie Ihren Besuch möglichst schriftlich oder telefonisch vorher an und reservieren Sie sich einen Platz im Lesesaal.
Sie füllen vor Ort ein Antragsformular aus und werden ggf. von einem Archivar beraten.
Sie suchen in Findmitteln die Archivalien aus, die Sie einsehen wollen, bestellen diese zur Einsicht auf ausliegenden Bestellzetteln, erhalten das Archivgut zur Einsicht im Lesesaal (ggf. erst nach erforderlicher Vorprüfung zu einem neuen Termin) und geben dieses nach Einsichtnahme an die Lesesaalaufsicht zurück.
Hinweis:
Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
maximal 2 Monate
Frist
Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage sind statthaft.
Formulare
Formulare: Antragsformular, Reproduktionsauftrag
Ansprechpunkt
das jeweilige Archiv
oder
Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)