Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Die Sondernutzung ist die private und wirtschaftliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus. Das können Gerüste, Container, Warenauslagen und Werbeaufsteller sein. Die Plakatierung an Lichtmasten der Stadt ist auch Sondernutzung.
Bei der Inanspruchnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche wird diese dem Gebrauch durch die Allgemeinheit entzogen und steht für ihre eigentliche Funktion zum Gehen, Laufen und Fahren nicht in dem vollen Umfang zur Verfügung. Der Eigentümer der öffentlichen Verkehrsfläche gestattet dem Erlaubnisnehmer eine zeitlich und räumlich beschränkte Nutzung für seine privaten und wirtschaftlichen Zwecke.
Notwendige Unterlagen
- Formloser Antrag oder Antragsformular mit einer Skizze oder einem Lageplan
- Größe der benötigten Fläche
- Zeitdauer