Sonn- und Feiertagsgesetz (Einhaltung Sonn- und Feiertagsgesetz, Ausnahmegenehmigungen, Ordnungswidrigkeiten)
Beschreibung
An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die die äußere Ruhe des Tages stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Tätigkeiten öffentlich tatsächlich bemerkt werden, also ob die Arbeit optisch oder akustisch von anderen wahrgenommen werden kann. Hierzu zählen auch Tätigkeiten, die von ihrem äußeren Erscheinungsbild her üblicherweise an Werktagen stattfinden, weil sie dem werktäglichen Erwerbsleben und dem Streben nach Gewinnerzielung zuzurechnen sind.
Auf Grund dringender Bedürfnisse können Ausnahmen erteilt werden. Hierzu ist ein formloser begründeter Antrag einzureichen.