Stadtverordnetenversammlung
Beschreibung
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Luckenwalde werden alle fünf Jahre von den Wahlberechtigten der Stadt gewählt.
Die Stadtverordnetenversammlung Luckenwalde hat 28 Mitglieder und die Bürgermeisterin ist stimmberechtigtes Mitglied. Die Stadtverordneten wählen den Vorsitzenden und seine beiden Stellvertreter.
Rechtsgrundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
1/04 Entschädigungssatzung (PDF, 31 kB, Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde, der sachkundigen Einwohner, der Mitglieder der Ortsbeiräte der Ortsteile Frankenfelde und Kolzenburg und für ehrenamtlich Beauftragte
- In der Fassung der 2. Änderung vom 10.04.2025)Gültig ab 16.04.2025 Zuständig
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Seite drucken | zuletzt geändert am: 28.07.2023