Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Luckenwalde setzt sich dafür ein, ihre Internetseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 02.12.2016, Seite 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Stadt Luckenwalde www.luckenwalde.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV) erfüllt.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die Stadt Luckenwalde ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
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BITV-konformes Content-Management-System (CMS)
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Redakteursschulung
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Informationsweitergabe zur Barrierefreiheit durch Rundmails an die Redakteure
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Weitergabe des Prüfberichts "Überprüfung der Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 / EN 301 549" durch die Überwachungsstelle für Websites und mobile Anwendungen des Landes Brandenburg beim Landesamt für Soziales und Versorgung vom 30.03.2023 an die Redakteure und Administration in der Stadtverwaltung sowie an die mit dem Webdesign und Programmierung beauftragte Firma (ergänzt am 19.04.2023).
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Nach der Prüfberichtübergabe erfolgte in Zusammenarbeit mit der Advantic GmbH (Webdesign und Programmierung) eine Überarbeitung der Internetseite, die am 12. September 2024 sichtbar wurde. Verbessert wurden u. a. Kontraste, ohne Maus nutzbar, Textabstände angepasst (ergänzt am 12.09.2024).
Konformitätsstatus
Die Internetseite wurde im April 2023 mit dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit "WCAG 2.1 Konformitätsstufen A und AA" bewertet.
Mit der neuen, verbesserten Internetseite konnten viele Barrieren abgebaut werden. Da die Inhalte überwiegend übernommen wurden, gibt es weitere Hürden, an deren Beseitigung die Stadt Luckenwalde kontinuierlich arbeitet.
Aktueller Status der Inhaltskonformität
Teilweise konform:
Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.
Die Seite verfügt über einen Menüpunkt "Schriftgröße". In dem Text steht, wie man die Darstellungsgröße für Schrift und Grafiken ändern kann.
Die Seite verfügt über einen Menüpunkt "Leichte Sprache" (ergänzt am 18.03.2021).
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit:
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus Gründen von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei (ergänzt am 19.04.2023):
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Anforderung 9.1.1.1 - Nicht-Text-Inhalt
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Anforderung 9.1.2.3 - Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
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Anforderung 9.1.2.5 - Audiodeskription für Videos
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Anforderung 9.1.3.1 - Info und Beziehungen
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Anforderung 9.1.4.5 - Verzicht auf Schriftgrafiken
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Anforderung 9.2.4.4 - Aussagekräftige Linktexte
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Anforderung 9.4.1.2 - Name, Rolle, Wert verfügbar
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus Gründen von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nur teilweise barrierefrei (ergänzt am 12.09.2024):
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Anforderung 9.2.5.3 - Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens
Durch Selbstbewertung festgestellte Mängel:
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häufig: PDF-Dateien sind nicht bzw. nicht vollständig barrierefrei (insbesondere eingescannte Broschüren und Faltblätter)
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häufig: Tabellen (Spalten- und Zeilenbeschriftungen nicht ausformuliert) (ergänzt am 12.09.2022)
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teilweise: Formulare/Anträge mit Anlagen
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Eingebundene Schnittstellen, wie das MAERKER-Portal, das Rats- und Informationssystem Bürgerportal, Theater-Online einschließlich Souvenirshop, Online-Terminbuchung im Rathaus
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Internetseite basiert auf HTML5 und CSS3 sowie Javascript. Somit wird für die vollständige Darstellung der Seiten ein aktueller Web-Browser benötigt. Auch die Vorlesefunktion (ReadSpeaker) dieser Internetseite beruht auf moderne Webtechnologien, verlinkte Internetseiten und Schnittstellen verfügen in der Regel nicht über diese Funktion.
Für eine optimale Wiedergabe der Bilder und der verwendeten Farbeffekte sollte die Farbdarstellung Ihres Systems mindestens 65.000 Farben (16 bit) betragen.
Das Web-Angebot ist auch ohne JavaScript in weiten Teilen bedienbar. Allerdings empfehlen wir die Aktivierung von JavaScript im Web-Browser, um alle Zusatzfunktionen nutzen zu können.
Einige Informationen und viele Formulare in unserem Angebot liegen im "Portable Document Format (PDF)" vor. Zu deren Darstellung benötigen Sie einen PDF-Reader in Ihrem Browser, oder auf dem lokalen System.
Bewertungsmethoden
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruhen (überarbeitet am 12.09.2024):
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auf einer von der Chefadministration und Chefredaktion der Stadt Luckenwalde durchgeführten Selbstbewertung sowie
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auf der Grundlage des Prüfberichts "Überprüfung der Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 / EN 301 549" durch die Überwachungsstelle für Websites und mobile Anwendungen des Landes Brandenburg beim Landesamt für Soziales und Versorgung vom 30.03.2023
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auf der Grundlage der Programmierung barrierefreier Funktionalitäten durch Advantic GmbH (Webdesign und Programmierung), die ihr Basislayout von der BIK als BITV-konform hat prüfen lassen
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt, geändert am 06.10.2021, am 12.09.2022, geändert am 19.04.2023, zuletzt geändert am 12.09.2024.
Feedback und Kontaktangaben
Über unser Formular „Fehler melden“ haben Sie die Möglichkeit, uns Fehler oder Barrieren zu übermitteln oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen.
Weiterhin können Sie uns auf folgende Arten kontaktieren:
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Telefon: 03371 672-210
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E-Mail: presse@luckenwalde.de
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Anschrift:
Stadt Luckenwalde
Amt Pressearbeit, Verwaltungs- und Kommunalservice
Markt 10
14943 Luckenwalde
Die Formulardaten werden an die Internetredaktion übermittelt und dort bearbeitet. Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben. Über Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit dieser Internetseite freuen wir uns.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Webseite an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Absatz 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte / Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de