Seiteninhalt
Inhalt

Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.

A - Z Dienstleistungen

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Schutz der Nachtruhe

Beschreibung

Im Landesimmissionsschutzgesetz ist gesetzlich geregelt, dass von 22 bis 6 Uhr Betätigungen verboten sind, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.

Beim Vorliegen begründeter Ausnahmen von diesem Verbot, d. h. wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder einem besonderen überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist, besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass nur öffentliche Belange dabei Berücksichtigung finden.

Gebühren/Preise

10,00 – 767,00 €

Seite drucken | zuletzt geändert am: 11.03.2024