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Information über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 DSGVO

Einwohnerfragestunde in Sitzungen der Gremien der Stadtverordnetenversammlung

Welche Daten werden verarbeitet?

Von der gesamten Sitzung wird eine Tonaufzeichnung angefertigt. Von Einwohnerinnen und Einwohnern, die Fragen vortragen, werden Angaben zur Person aufgenommen, wie Name, Vorname und Anschrift sowie freiwillig Telefon oder E-Mail-Adresse.

Wer ist verantwortlich?

Telefon: 03371 672-0
Fax: 03371 672-223
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Wer verarbeitet die Daten und kann Fragen beantworten?

Telefon: 03371 672-219
Fax: 03371 672-421
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Wer berät Sie zum Datenschutz?

Telefon: 03371 672-216
Fax: 03371 672-408
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Wie werden meine Daten genutzt?

Die Tonaufnahmen werden angefertigt, um die Protokollierung der Sitzungen zu erleichtern. Zu den Aufnahmen haben nur die jeweiligen Schriftführer und die Ausschussvorsitzenden Zugang. Die Aufnahmen werden gelöscht, sobald die

Niederschriften in der jeweils folgenden Sitzung bestätigt worden sind.

Wenn Ihre Frage nicht sofort in der Sitzung beantwortet werden kann, können Sie nachträglich eine schriftliche Antwort erhalten. Die Schriftführerin erhebt dazu Ihre persönlichen Angaben (Name, Vorname, Anschrift und freiwillige Angaben) in einem Formblatt, um mit Ihnen für inhaltliche Nachfragen in Kontakt treten zu können und um Ihnen die Antwort schicken zu können. In den Niederschriften, die auch im Internet veröffentlicht werden, werden Sie als Fragesteller/in nicht benannt. Ihre persönlichen Angaben im Formblatt verbleiben in der Sitzungsakte. Von einer schriftlichen Antwort wird außer einer Kopie auch ein elektronisches Dokument gespeichert, das Ihren Namen und Ihre Adresse enthält.

Rechtsgrundlagen für die Daten-Erhebung

An wen werden meine Daten weitergegeben?

Für die Beantwortung von Fragen werden diese mit Ihren persönlichen Angaben entsprechend der Arbeitsorganisation in der Verwaltung an die Führungskräfte und Mitarbeiter weitergegeben, die zur Beantwortung beitragen oder über Einzelheiten entscheiden müssen.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Die Akten und Dateien werden zu Beginn der nächsten Wahlperiode für 30 Jahre archiviert.

Ihre Rechte und praktische Folgen

Wenn Sie Anfragen stellen, können Sie die Nennung Ihres Namens verweigern. Sie brauchen auch das Formular für Ihre persönlichen Angaben nicht auszufüllen. Eine Antwort kann Ihnen dann nur in der Sitzung mündlich gegeben werden. Ihre Wortäußerung wird in jedem Falle protokolliert.

Wenn Sie eine schriftliche Antwort haben möchten, brauchen wir Ihre o. g. Kontaktdaten. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten Daten und ggf. auf deren Berichtigung. Sie können auch die Löschung der freiwilligen Angaben (Telefonnummer, E-Mail-Adresse o. a.) sowie die Herausgabe Ihrer Daten in einem geeigneten Format verlangen.

Prinzipiell haben Sie auch ein Recht auf die Löschung Ihrer Daten, dies gilt jedoch nicht mehr, wenn wir Ihnen eine schriftliche Antwort gegeben haben.

Bitte richten Sie Fragen und Forderungen an die verarbeitende Stelle, das Amt für Pressearbeit, Verwaltungs- und Kommunalservice.

Wo kann ich mich beschweren?

Wenn Sie der Meinung sind, dass wir nicht richtig mit Ihren Daten umgehen, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Die Aufsicht führt:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Frau Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203/356-0
Telefax: 033203/356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de
www.lda.brandenburg.de


07.01.2021 
Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 28.09.2022