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Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.

A - Z Dienstleistungen

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Archivgut Einsicht gewähren
[Nr.99077015109000 ]

Sie können bei berechtigtem Interesse Archivgut einsehen.

Beschreibung

Die im Archiv der Stadt Luckenwalde verwahrten Archivalien können von jedermann benutzt werden, soweit gesetzliche Bestimmungen und die Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt Luckenwalde dem nicht entgegenstehen.
Die Benutzung von Archivgut erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme im Archiv der Stadt Luckenwalde. Auskünfte können ferner mündlich oder schriftlich erteilt werden. 

Erforderliche Unterlagen

ggf. Personalausweis, Vollmacht

Voraussetzungen

Die Benutzung des Archivs steht in den meisten Fällen jedem Bürger auf Antrag offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann meistens nicht gewährt werden. Sie sollten nach Möglichkeit in der Lage sein, diese Schriften lesen zu können.

Verfahrensablauf

Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Archiv richten.

Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs.

Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies während der Öffnungszeiten möglich. Melden Sie Ihren Besuch möglichst schriftlich oder telefonisch vorher an und reservieren Sie sich einen Platz im Lesesaal.

Sie füllen vor Ort ein Antragsformular aus und werden ggf. von einem Archivar beraten.

Sie suchen in Findmitteln die Archivalien aus, die Sie einsehen wollen, bestellen diese zur Einsicht auf ausliegenden Bestellzetteln, erhalten das Archivgut zur Einsicht im Lesesaal (ggf. erst nach erforderlicher Vorprüfung zu einem neuen Termin) und geben dieses nach Einsichtnahme an die Lesesaalaufsicht zurück.

Hinweis:
Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.

Fristen

Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage sind statthaft.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antragsformular, Reproduktionsauftrag
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

Ansprechpunkt

das jeweilige Archiv oder Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)
 

Hinweise

Datenschutzhinweis - Nutzerdaten-Verarbeitung im Stadtarchiv - Information nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (PDF, 91 kB)

Seite drucken | zuletzt geändert am: 29.02.2024