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04.12.2018

Ausgleichsbeträge vorzeitig ablösen

Sanierung befindet sich auf der Zielgeraden

Die Gesamtmaßnahmen der Stadtsanierung in den beiden Sanierungsgebieten „Petrikirchplatz“ und „Innenstadt“ befinden sich kurz vor dem Abschluss. Gegenwärtig wird die Abrechnung der Sanierungsmaßnahmen vorbereitet. Nur noch wenige geförderte Maßnahmen befinden sich in der Durchführung und werden zeitnah abgeschlossen werden. Die Durchführung der Sanierung hat in beiden Sanierungsgebieten zu einer deutlichen Verbesserung der städtebaulich-stadtgestalterischen Situation geführt. Auch funktionale Verbesserungen, beispielhaft seien hier die neue Bibliothek im Bahnhof, die Umgestaltung des Gaswerksgeländes und die Sanierung diverser Straßen genannt, sind zu verzeichnen. Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass die Sanierungsziele beider Sanierungsmaßnahmen weitestgehend erreicht wurden.

Mit Abschluss des Sanierungsverfahrens werden gemäß Baugesetzbuch Ausgleichsbeträge fällig, die der jeweilige Eigentümer des Grundstückes zu zahlen hat.

Nachdem in den vergangenen Jahren viele Grundstückseigentümer von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Ausgleichsbeträge für ihre Grundstücke per Ablösevereinbarung freiwillig und endgültig abzulösen, verbleiben nur noch ca. 25 % der Eigentümer die noch den Ausgleichsbetrag zahlen müssen. Die Erhebung der Ausgleichsbeträge erfolgt per Bescheid an den Grundstückseigentümer. Vor Erlass des Bescheides wird der Grundstückseigentümer per Anhörungsschreiben angehört und ihm Gelegenheit zur Vorbringung von Tatsachen, die Einfluss auf die Höhe des Ausgleichsbetrages (z. B. sogenannte Anrechnungstatbestände) haben, gegeben. 

Die Stadt beabsichtigt ab Januar 2019 mit Vorauszahlungsbescheiden auf den Ausgleichsbetrag mit der Erhebung der noch nicht freiwillig und vorzeitig abgelösten Ausgleichsbeträge zu beginnen. Gegenwärtig wird dazu das Gutachten über die besonderen Bodenrichtwerte in den Sanierungsgebieten „Innenstadt“ und „Petrikirchplatz“ durch den Gutachterausschuss des Landkreises Teltow-Fläming fortgeschrieben.

Noch besteht die Möglichkeit, die Ausgleichsbeträge per Vereinbarung vorzeitig freiwillig und abschließend abzulösen.

Für die Beratung rund um alle Fragen zu den Ausgleichsbeträgen und der Beantragung der Ablösung des Ausgleichsbetrages stehen den Grundstückseigentümern im Stadtplanungsamt der Stadt, Markt 10, Frau Grund und Herr Dutschke sowie Herr Oehler vom Sanierungsträger der DSK GmbH & Co. KG zur Verfügung. Um vorherige Vereinbarung eines Termins unter der Rufnummer 03371 672-353 wird gebeten.

Seite drucken | Autor: Torsten Dutschke | zuletzt geändert am: 04.12.2018