Beitritt der Stadt Luckenwalde zur Städteinitiative »Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten«
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde hat am 9. Mai 2023 beschlossen, der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – Eine kommunale Initiative für den stadtverträglichen Verkehr“ beizutreten.
Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ ist ein Zusammenschluss von Städten und Gemeinden, die sich für mehr kommunale Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften einsetzt. Gegründet wurde die Initiative im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm. Die Initiative hat mittlerweile (Stand 07.05.2023) 700 Unterzeichner.
Das Ziel der Initiative ist es, dass Städte und Gemeinden selbst über eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten entscheiden können, wenn sie dies für notwendig halten oder die Bürgerinnen und Bürger dies wollen. Die Städte wollen selbst bestimmen können, wie die Lebens- und Aufenthaltsqualität verbessert, die Verkehrssicherheit erhöht, die Lärm- und Schadstoffemissionen reduziert und Fuß- und Radverkehr gefördert werden sollen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Maßnahmen als Bestandteil von Plänen und Konzepten ein umfangreiches Beteiligungsverfahren (Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und Träger öffentlicher Belange) durchlaufen haben und von der Stadtverordnetenversammlung nach Abwägung aller Belange beschlossen wurden.
Derzeit ist es so, dass der § 45 der Straßenverkehrsordnung – ein Bundesgesetz – festlegt, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. Die Straßenverkehrsbehörden (in der Regel beim Landkreis) entscheiden. Bei der Entscheidungsfindung besitzt die Leichtigkeit des (motorisierten Individual-)Verkehrs Vorrang.
Die Problematik ist keineswegs auf den Landkreis Teltow-Fläming oder das Land Brandenburg beschränkt, denn sonst hätten sich nicht bereits bundesweit 700 Städte und Gemeinden der Initiative angeschlossen.
Der Beitritt zur Initiative verpflichtet nicht zur grundsätzlichen Festlegung von Geschwindigkeitsreduzierungen an Hauptverkehrsstraßen.
Die Initiative fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, durch Änderung der Straßenverkehrsordnung die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
Die Erklärung der Initiative im Wortlaut:
Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:
1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.
Weitere Informationen zur Initiative: https://www.lebenswerte-staedte.de/