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23.09.2021

Beschluss zum Sanierungsgebiet »Karree« der Stadt Luckenwalde gefasst

Am 31. August 2021 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde den Beschluss zum Sanierungsgebiet „Karree“ (Vorlagen-Nummer B-7259/2021) gefasst.

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Karree“ wurde am 22. September 2021 im Amtsblatt für die Stadt Luckenwalde Nr. 23/2021 ortsüblich bekanntgemacht und tritt mit diesem Tage rechtsverbindlich in Kraft.

Ausschlaggebend für die Festsetzung als Sanierungsgebiet waren die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung (VU), in der zahlreiche städtebauliche, funktionale und bauliche Mängel bzw. Defizite in Teilbereichen des Untersuchungsgebietes Karree deutlich wurden. Das zwischen Bahnhof und Zentrum befindliche Gründerzeitquartier Karree mit seiner vielfältigen Nutzungsstruktur hat eine übergeordnete Bedeutung für die Innenstadtentwicklung.

Aus diesem Grund wurden in der VU zahlreiche Sanierungsziele herausgearbeitet, die unter anderem eine nachhaltige Weiterentwicklung des Quartiers Karree sicherstellen sollen.

Weiter wurden unter der Berücksichtigung der gesamtstädtischen Bedeutung sektorale Sanierungsziele als Leitziele zur städtebaulichen Sanierung im Bereich Quartiersstruktur, Wohnen, Öffentlicher Raum sowie Mobilität abgestimmt.

Hinweise, Anregungen oder Bedenken von beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie Betroffener zu den Ergebnissen der VU wurden abgewogen und entsprechend dem im Abwägungsbericht beschriebenen Ergebnissen verabschiedet.

Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB kommen zur Anwendung (klassisches Sanierungsverfahren), um eine zügige und effektive Durchführung der herausgearbeiteten Sanierungsmaßnahmen im gesamten Sanierungsgebiet gewährleisten zu können.

Es wird davon ausgegangen, dass die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen im Quartier Karree 2036 abgeschlossen sein werden.

Zu rechtlichen oder allgemeinen Fragen betreffend des Sanierungsgebiets „Karree“, können Sie sich gerne per E-Mail bauplanung@luckenwalde.de oder auch telefonisch bei Herrn Torsten Dutschke beraten lassen: 03371 672-317.


Satzung der Stadt Luckenwalde über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets »Karree« (Sanierungssatzung »Karree«) vom 01.09.2021

VU Karree - Abwägungstabelle zur Beteiligung nach Baugesetzbuch

Bericht zur VU Karree

Seite drucken | Autor: Andrea Rottke | zuletzt geändert am: 16.02.2022