Seiteninhalt
Inhalt
09.02.2018

Hintergrund zur Beteiligung an der Finanzierung der Parkhauskosten

Dass die Bürgermeisterin der Stadtverordnetenversammlung eine Beteiligung an der Finanzierung der Parkhauskosten vorschlägt (Vorbericht Haushaltsplan 2018), hat folgenden Hintergrund:

"Als das Parkhaus gebaut wurde, hatte die Stadt darauf gedrungen, dass der private Bauherr 50 Plätze mehr bauen sollte, als er für sein neues Wohn- und Geschäftshaus (in dem heute der REWE-Markt eingemietet ist) und für das Kino benötigte. Die zusätzlichen Parkplätze sollten der nahe gelegenen Innenstadt mit ihren Geschäften und Dienstleistungsstandorten zugutekommen. Die Stadtverordneten fassten einen Beschluss, sich mit ca. 350.000 EUR an den Baukosten zu beteiligen. Die zusätzlichen Plätze wurden zwar gebaut, ein entsprechender Vertrag zur Kostenbeteiligung kam jedoch nicht mehr zustande, auch aufgrund einer Insolvenz des ursprünglichen Bauherren. Wie alle noch in Erinnerung haben dürften, wurde das Parkhaus nie richtig bewirtschaftet. Es verfiel, wurde beschädigt, vermüllt und verkam zu einem Angstraum. Ich bin mehr als glücklich, dass der jetzige Eigentümer viel Geld in die Hand genommen hat, um das Parkhaus in Ordnung zu bringen: angefangen von einer Grundsanierung, dem Anbau eines Aufzugs, einer Ausleuchtung sämtlicher Ebenen bis hin zur ständigen Instandhaltung, Reinigung und Bestreifung durch den Wachschutz. Mir ist es ein Anliegen, dass dieser ordentliche Zustand beibehalten bleibt, wie auch, dass die im Parkhaus angebotenen Plätze besser genutzt werden. Die Parkgebühren allein werden nicht den notwendigen Aufwand erwirtschaften und der Eigentümer kann auf Dauer nicht das Parkhaus hoch subventionieren. Eine denkbare Kostendämpfungsmaßnahme wäre die dauerhafte Schließung von Parkebenen, was aus städtischer Sicht nicht ernsthaft gewollt sein kann. Deshalb verfolge ich die Idee einer Kostenbeteiligung. Diese Idee wurde übrigens nicht in den 400 Seiten des Haushalts versteckt, sondern ausdrücklich im Vorbericht benannt. Ich habe auch mitgeteilt, dass die Stadtverordnetenversammlung über den noch konkret auszuhandelnden Vertragsentwurf zu befinden hat. Wenn es soweit ist, wird der Vorschlag zur Beschlussvorlage mit konkreten Angaben über Bewirtschaftungskosten untersetzt werden. Von einer einsamen Entscheidung im Rathaus kann also nicht die Rede sein."

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 09.02.2018