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Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan 2024

Aktuell werden die Entwurfsunterlagen zum Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Luckenwalde im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt

Hier werden, wie in § 3 Absatz 2 BauGB vorgeschrieben, die Inhalte ortsüblicher Bekanntmachungen der Stadt Luckenwalde zur Veröffentlichung von Bauleitpänen im Internet und die jeweils zu veröffentlichenden Unterlagen bereitgestellt. Außerdem finden Sie hier Unterlagen zu anderen Verfahrensschritten mit Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB. Bei der Bürgerbeteiligung zu informellen Planungen und städtebaulichen Konzepten (wie zum Beispiel den Lärmaktionsplan der Stadt Luckenwalde) orientieren wir uns an den Regeln für die Öffentlichkeitsbeteiligung aus dem Baugesetzbuch.

Hinweise:

E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de
Postanschrift: Markt 10, 14943 Luckenwalde

Besucheradresse:

Markt 1, 14943 Luckenwalde - Zugang von Breite Straße 54 ("Lämmergasse")

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB bzw. § 87 Absatz 8 BbgBO i. V. m. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:


Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Luckenwalde

Die Stadt Luckenwalde ist gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage ist die Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburg. Gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen für Lärmaktionspläne zu hören. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sind zu berücksichtigen. 

Die Unterlagen zum Lärmaktionsplan der Stadt Luckenwalde werden in der Zeit vom 19. März 2024 bis zum 19. April 2024 unter www.luckenwalde.de in das Internet eingestellt sowie über bauleitplanung.brandenburg.de zugänglich sein. Darüber hinaus werden die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Luckenwalde, Stadtplanungsamt, Markt 1 in 14943 Luckenwalde (Zugang über Breite Straße 54) im selbigen Zeitraum zu folgenden Zeiten öffentlich ausliegen:

Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr.

Für eine Erörterung wird um die Vereinbarung von Terminen gebeten (Telefonnr.: 03371/ 672 293).

Während der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können dem Stadtplanungsamt Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können beim Stadtplanungsamt Stellungnahmen auch postalisch eingereicht werden oder zur Niederschrift gebracht werden:

E-Mail: bauplaung@luckenwalde.de
Postanschrift: Stadt Luckenwalde, Markt 10, 14943 Luckenwalde
Fax: 03371/ 672 405

Hinweis: Es ist vorgesehen, den Lärmaktionsplan 2024 als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Baugesetzbch (BauGB) zu beschließen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 47 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, können Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erhalten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB (Artikel 13 DSGVO)".

Dokumente zum Download:

Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde vom 15.03.2024
Anlage 1 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Landesamt für Umwelt: Bericht zu den Lärmkarten des Jahres 2022 für die Stadt Luckenwalde
Anlage 2 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Landesamt für Umwelt: Strategische Lärmkarte der 4. Runde gemäß Richtlinie 2002/40/EG - Luckenwalde - Nachts
Anlage 3 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Landesamt für Umwelt: Strategische Lärmkarte der 4. Runde gemäß Richtlinie 2002/40/EG - Luckenwalde - Tags
Anlage 4 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Hauptverkehrsstraßenplan aus der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans
Anlage 5 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Radwegeplan aus der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans
Anlage 6 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Karte “Mögliche Verlagerung von Verkehrsströmen aufgrund der Maßnahmen des Verkehrsentwicklungsplans“
Amtsblatt Nr. 6 vom 08.03.2024


Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 "Wohnanlage Beelitzer Straße 12" gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 19. September 2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 "Wohnanlage Beelitzer Straße 12" einschließlich Begründung für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet sollen die Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das in der Luckenwalder Innenstadt gelegene Grundstück Beelitzer Straße 12 (Fläche in der Gemarkung Luckenwalde, Flur 5, Flurstücke 240/2 und 419). Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 "Wohnanlage Beelitzer Straße 12" ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 „Wohnanlage Beelitzer Straße 12“ ist es, in der Luckenwalder Innenstadt eine derzeit brachliegende Fläche mit einer Größe von ca. 0,3 ha zu einem Wohnquartier mit drei Wohngebäuden zu entwickeln. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Wohnquartier zu schaffen, soll die Fläche im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 „Wohnanlage Beelitzer Straße 12“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 „Wohnanlage Beelitzer Straße 12“ mit Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten werden in der Zeit vom 20. November 2023 bis einschließlich zum 20. Dezember 2023 unter www.luckenwalde.de in das Internet eingestellt sowie über bauleitplanung.brandenburg.de zugänglich sein.

Darüber hinaus werden die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Luckenwalde, Markt 1 in 14943 Luckenwalde (Zugang über Breite Straße 54) im selbigen Zeitraum zu folgenden Zeiten öffentlich ausliegen:

Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr.

Für eine Erörterung wird um die Vereinbarung von Terminen gebeten (Telefonnr.: 03371/ 672 354).

Während der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können dem Stadtplanungsamt Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können beim Stadtplanungsamt Stellungnahmen auch postalisch eingereicht werden oder zur Niederschrift gebracht werden:

E-Mail: bauplaung@luckenwalde.de
Postanschrift: Stadt Luckenwalde, Markt 10, 14943 Luckenwalde
Fax: 03371/ 672 405

Hinweis: 

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Dokumente zum Download:

Amtsblatt Nr. 24 vom 15.11.2023 (PDF, 267 kB, 15.11.2023, teilweise barrierefrei)

19.03.2024 
Seite drucken | Autor: Lisa Schley | zuletzt geändert am: 19.03.2024