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Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Aktuell: frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 50/2022 "Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58"

Hier werden, wie in § 4a Absatz 4 BauGB vorgeschrieben, die Inhalte ortsüblicher Bekanntmachungen der Stadt Luckenwalde zur öffentlichen Auslegung von Bauleitpänen und die jeweils auszulegenden Unterlagen bereitgestellt. Außerdem finden Sie hier Unterlagen zu anderen Verfahrensschritten mit Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB.

Hinweise:

Postanschrift Markt 10, 14943 Luckenwalde
Besucheradresse Markt 1, 14943 Luckenwalde - Zugang von Breite Straße 54 ("Lämmergasse")

Vor Ort gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, daher wird um telefonische Vereinbarung von Terminen mit den entsprechenden Sachbearbeitern gebeten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB bzw. § 87 Absatz 8 BbgBO i. V. m. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:

Bebauungsplan Nr. 50/2022 "Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58"

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 13. Juni bis zum 04. Juli 2022

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 05. April 2022 beschlossen, für das Grundstück Dorfstraße 58 (Fläche in der Gemarkung Frankenfelde, Flur 4, Flurstücke 45/1 (teilweise)) den Bebauungsplan Nr. 50/2022 „Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58“ aufzustellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, der Öffentlichkeit frühzeitig Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen unterrichten zu lassen und sich zur Planung zu äußern. Die Lage des Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Die amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit finden Sie hier:

Amtsblatt Nr. 13 vom 02.06.2022 (PDF, 368 kB, 02.06.2022, nicht vollständig barrierefrei)

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50/2022 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilien- bzw. Doppelhäusern auf 6 Baugrundstücken zu schaffen. Die Fläche soll im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50/2022 „Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58“ soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB erfolgen.

Die bereits vorliegenden Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 50/2022 „Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58“ liegen in der Zeit vom 13. Juni bis einschließlich zum 04. Juli 2022 bei der Stadtverwaltung Luckenwalde, Markt 1 in 14943 Luckenwalde zu folgenden Zeiten zur Einsicht und Erörterung bereit:

Montag bis Mittwoch:

8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Donnerstag:

8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag:

8:30 Uhr – 12:00 Uhr.

Für die Einsichtnahme und Erörterung wird pandemiebedingt um die Vereinbarung von Terminen gebeten (Telefonnummer: 03371/ 672 354).

Während der Frist können beim Stadtplanungsamt Stellungnahmen elektronisch oder schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift gebracht werden:

Postanschrift:

Stadt Luckenwalde, Markt 10, 14943 Luckenwalde

E-Mail:

bauplanung@luckenwalde.de

Fax:

03371/ 672 405

Folgende Planunterlagen und Gutachten stehen zum Download zur Verfügung:

29.03.2022 
Seite drucken | Autor: Lisa Schley | zuletzt geändert am: 07.06.2022