Trägerbeteiligung an der Bauleitplanung
Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB werden hier die Unterlagen für die Verfahrensschritte zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unter anderem an der Bauleitplanung eingestellt.
Bebauungsplan Nr. 50/2022 "Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58"
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 01. Juli 2022
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50/2022 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilien- bzw. Doppelhäusern auf 6 Baugrundstücken zu schaffen. Die Fläche soll im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.
Folgende Planunterlagen werden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Bebauungsplan Nr. 50/2022 "Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58" - Informationsblatt (PDF, 682 kB)