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Trägerbeteiligung an der Bauleitplanung

Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB werden hier die Unterlagen für die Verfahrensschritte zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unter anderem an der Bauleitplanung eingestellt.


Bebauungsplan Nr. 50/2022 "Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58"

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 01. Juli 2022

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50/2022 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilien- bzw. Doppelhäusern auf 6 Baugrundstücken zu schaffen. Die Fläche soll im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.

Folgende Planunterlagen werden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:

25.05.2022 
Seite drucken | Autor: Lisa Schley | zuletzt geändert am: 25.05.2022