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Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.

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Stellplatzablöse

Beschreibung

Bei der Beantragung einer Neubebauung eines Grundstücks oder einer Nutzungsänderung muss in Abhängigkeit von der geplanten Nutzung eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen in einem Stellplatznachweis ermittelt werden. Diese erforderlichen Stellplätze werden als notwendige Stellplätze bezeichnet. Diese sind auf dem antragsgegenständlichen Grundstück nachzuweisen.

Können die notwendigen Stellplätze nicht nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit diese durch einen Geldbetrag abzulösen.

Formulare

Es wird ein Vertrag über die Ablösung der Stellplatzpflicht (Stellplatzablösevertrag) zwischen der Stadt und dem Bauherren abgeschlossen.

Seite drucken | zuletzt geändert am: 28.07.2023