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Hinweis: Hier finden Sie die Verwaltungs-Dienstleistungen der Stadt Luckenwalde und dazugehörige Ansprechpersonen.
Die Daten in unserer Leistungsübersicht stammen größtenteils aus der landesweiten Datenbank BUS-BB (Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg). An der Vervollständigung des Leistungsangebots arbeiten wir stetig.

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Sanierungsträger

Beschreibung

Die Gemeinde kann nach Baugesetzbuch (BauGB) Sanierungsmaßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände oder Mängel i. S. d. §§ 136 ff. BauGB in einem durch Satzung festgelegten Gebiet durchführen und sich dazu eines geeigneten Beauftragten bedienen. Die
Übertragung bestimmter Aufgaben (z. B. nach §§ 146 bis 148 BauGB) ist nur auf Unternehmen möglich, die die Voraussetzungen als Sanierungsträger erfüllen (§§ 157,
158 BauGB).

Seite drucken | zuletzt geändert am: 14.01.2016