Förderung
Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen seit den 70er Jahren mit diversen Programmen zur Städtebauförderung. Die Städte sollen damit ihre Aufgaben besser bewältigen können. Dazu gewährt der Bund den Bundesländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die den Ländern durch jährlichen Beschluss einer gesonderten Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzhilfen des Bundes werden durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt. Ziel der Städtebauförderprogramme ist zum einen, Innenstädte und Ortszentren in ihren städtebaulichen Funktionen, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, zu stärken.
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Das Programm ist das älteste unter den Förderprogrammen. Es wurde bereits 1971 eingeführt.
Städtebauförderung
Stadtumbau Ost
Beim Programm Stadtumbau Ost geht es um die nachhaltige Sicherung und Erhöhung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität in ostdeutschen Städten.
Städtebauförderung Stadtumbau Ost
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASZ)
Das Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren dient seit 2008 der Erhaltung und Entwicklung von zentralen Versorgungsbereichen als Standort für Wirtschaft und Arbeit, Kultur und Wohnen.
Städtebauförderung Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Das Programm Soziale Stadt soll die Wohn- und Lebensbedingungen in wirtschaftlich und sozial benachteiligten Stadtquartieren dauerhaft verbessern.
Städtebauförderung Soziale Stadt
Gebietskulisse soziale Stadt (PDF, 4.4 MB)
Vorranggebiet Wohnen
Der Fokus der künftigen Stadtentwicklung ist auf die Innenstadt konzentriert. Die allgemein vom Land Brandenburg anerkannten förderfähigen Gebietskulissen sind innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete. Des Weiteren besteht für Luckenwalde als Regionaler Wachstumskern, Stadtumbaustadt und Mittelzentrum die Möglichkeit, innerstädtische Vorrangebiete Wohnen zu definieren. Diese Vorranggebiete Wohnen wurden durch die Stadtverordnetenversammlung als Selbstbindungsbeschluss am 17.06.2008 beschlossen und vom Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg bestätigt.
Förderung durch die Investionsbank des Landes Brandeburg
Kommunale Richtlinie
Attraktive Innenstädte, lebenswerte Stadtteilzentren und Ortskerne haben herausragende Bedeutung für die Zukunft unserer Städte. Viele Ortsteilzentren und auch Innenstädte sind
jedoch mit Funktionsverlusten und Gebäudeleerstand konfrontiert. Die Unterstützung lebenswerter Stadt- und Ortsteilzentren trägt wesentlich zur Innenstadtentwicklung der Städte bei. Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder 2008 mit dem neuen Programmen „Stadtumbau" und "Soziale Stadt“ einen Förderschwerpunkt gesetzt. Mit dem Förderprogramm wurde ein Angebot zur Einrichtung von Verfügungsfonds geschaffen als ein unterstützendes Instrument zur Erreichung der Sanierungs- und Entwicklungsziele.
Kommunale Richtlinie zur Mittelvergabe aus den Verfügungsfonds der Programme Stadtumbau und Soziale Stadt (PDF, 692 kB)
Weitere Zuschuss- und Darlehensprogramme
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)