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Lärmaktionsplan

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde hat am 11. Juni 2013 den Lärmaktionsplan als städtebauliches Konzept, das bei der Aufstellung der Bauleitpläne und bei der Umsetzung und Fortschreibung der Ziele der Stadtentwicklung, insbesondere auch bei der Verkehrsentwicklungplanung, zu berücksichtigen ist, beschlossen.

Die Ziele und Inhalte des Lärmaktionsplanes sollen bei Planungs- und Baumaßnahmen berücksichtigt werden.

Die Stadt Luckenwalde ist damit ihren Verpflichtungen nachgekommen, die sich aus § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ergeben. § 47d BImSchG legt fest, dass bis zum 18. Juni 2013 für Orte mit Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken Lärmaktionspläne aufzustellen und der EU zu melden sind. Diese Regelung wird so ausgelegt, dass Gemeinden mit Straßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, also mit ca. 8.000 Kraftfahrzeugen pro Tag, zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen verpflichtet sind.

Die Grundlage für den Lärmaktionsplan bilden die Lärmkartierungen, die das Land Brandenburg erstellt hat. Die Lärmkarten sind auf den Seiten des Landesumweltamtes im Internet einsehbar. Für Luckenwalde ergibt sich dabei die besondere Situation, dass die Lärmberechnung sich auf das Straßennetz vor der vollständigen Inbetriebnahme der B 101-Ortsumfahrung und auch vor der Inbetriebnahme der Zufahrt "An den Ziegeleien" bezieht. Bereits jetzt hat sich die Situation also gegenüber der Kartendarstellung erheblich verändert. Diese Maßnahmen führten zu einer erheblichen Entlastung des Innenstadtbereichs, vor allem auf der ehemaligen B 101-Ortsdurchfahrt. Zählungen im Jahr 2015 haben ergeben, dass der Schwellenwert von 8.000 Fahrzeugen/Tag nur noch auf der Beelitzer Straße und der Salzufler Allee überschritten wird.

 

Seite drucken | Autor: Ekkehard Buß | zuletzt geändert am: 28.05.2021