Verkehrsentwicklungsplan und Lärmminderungsplan

Der Verkehrsentwicklungsplan ist eine informelle Planung, die von der Stadtverordnetenversammlung als städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch beschlossen wird. Der Verkehrsentwicklungsplan enthält eine Bestandsaufnahme, eine Prognose für die weitere Entwicklung und Beschreibung der Mängel und Konflikte sowie einen Maßnahmenkatalog. Er ist bei der Fortschreibung der Ziele der Stadtentwicklung, bei Planungs- und Baumaßnahmen zu berücksichtigen.

Der erste Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Luckenwalde stammt aus dem Jahr 1996. ‚Es wurde im Flächennutzungsplan der Stadt Luckenwalde (wirksam 2001) berücksichtigt. Seine Inhalte sind in großen Teilen umgesetzt worden. Fortschreibungen in einzelnen Themenbereichen erfolgten im Lauf der Jahre durch einzelne Konzepte wie den Lärmaktionsplan 2013, das Rahmenkonzept zum Umgang mit der Barrierefreiheit in öffentlichen Straßenräumen aus dem Jahr 2014 und das Parkraumkonzept aus dem Jahr 2020.

Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans mit integriertem Radverkehrskonzept

Im März 2021 begann die Stadt Luckenwalde mit der Erarbeitung der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans. Nach umfangreichen Diskussion in den Gremien der Stadtverordnetenversammlung beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 5. März 2024 das neue Planwerk. Es soll die Grundlage der Verkehrsentwicklung in der Stadt Luckenwalde bis zum Jahr 2030 bilden. Die Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplans erfolgte gleichzeitig mit der Fortschreibung des Klimaschutz- und Energiekonzepts der Stadt Luckenwalde und dem Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Luckenwalde. Das Klimaschutz- und Energiekonzept ergänzt den Verkehrsentwicklungsplan mit seinen Maßgaben zur Gestaltung des öffentlichen Raumes. Der Lärmaktionsplan betrachtet das Thema Verkehrsentwicklung und die Maßnahmen des Verkehrsentwicklungsplans unter dem Aspekt der Lärmbelastung und enthält spezielle Maßnahmen zur Reduzierung der durch den Verkehr verursachten Lärmbelastung.

Das vorliegende Planwerk besteht aus dem Textteil, dem Maßnahmengesamtplan, dem Plan des Hauptverkehrsstraßennetzes und der vorhandenen und geplanten Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereiche, sowie dem Radwegeplan, der die bestehenden und geplanten Radverkehrsanlagen – auch unter dem Aspekt der Weiterentwicklung des autofreien Wegenetzes – und die geplanten Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche enthält. Die Inhalte des Hauptverkehrsstraßenplans sind für die Ortsteile Kolzenburg und Frankenfelde in Nebenkarten dargestellt.

Seite drucken | Autor: Ekkehard Buß | zuletzt geändert am: 19.08.2024