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Verkehrsentwicklungsplan und Lärmminderungsplan

Der Verkehrsentwicklungsplan ist eine informelle Planung, die von der Stadtverordnetenversammlung als städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch beschlossen wird. Der Verkehrsentwicklungsplan enthält eine Bestandsaufnahme, eine Prognose für die weitere Entwicklung und Beschreibung der Mängel und Konflikte sowie einen Maßnahmenkatalog. Er ist bei der Fortschreibung der Ziele der Stadtentwicklung, bei Planungs- und Baumaßnahmen zu berücksichtigen.

Der Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt Luckenwalde stammt aus den 1990er Jahren. Eine Fortschreibung ist begonnen worden. Wesentliche Teile der Fortschreibung sind Bestandteil des Lärmaktionsplans geworden, der im Juni 2013 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Auch das „Rahmenkonzept zum Umgang mit der Barrierefreiheit in öffentlichen Straßenräumen in der Stadt Luckenwalde“ aus dem Jahr 2014 konkretisiert die Inhalte des Verkehrsentwicklungsplans und enthält Regeln für die barrierefreie Gestaltung der Straßenverkehrsflächen. Durch das Reduzieren, Steuern und Verlagern des Verkehrsaufkommens tragen die Maßnahmen nicht nur zur Leichtigkeit des Verkehrs bei, sondern dienen insbesondere auch der Erhöhung der Lebensqualität und der Verbesserung der Umweltqualität. Der Luftreinhalteplan und der Lärmaktionsplan sind daher wesentliche Bestandteile der Verkehrsentwicklungsplanung.

Seite drucken | Autor: Ekkehard Buß | zuletzt geändert am: 28.05.2021