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Vorbereitende Untersuchung - Am Anger

Vermessungsarbeiten in der Siedlung »Am Anger« ab 18. September 2023

Trotz der vielfältigen Bemühungen zur Aufwertung der Gebiete haben sich insbesondere der denkmalpflegerische, der städtebauliche und der funktionale Zustand in den letzten zwanzig Jahren nicht ausreichend positiv entwickelt. Die unter Denkmalschutz stehende Siedlung "Am Anger" ist durch die Überformung prägender Gestaltungsmerkmale in ihrem ursprünglichen homogenen Erscheinungsbild massiv beeinträchtigt und verfällt zunehmend. Der öffentliche Straßenraum mit seinen Nebenanlagen sowie die öffentlichen Grünflächen weisen Mängel auf, deren Beseitigung unter besonderer Beachtung der denkmalrechtlichen Belange erfolgen muss. Die verschiedenen städtebaulichen, immobilienwirtschaftlichen und sozialen Problemlagen verstärken sich gegenseitig. Wird hier künftig nicht gegengesteuert, kann es in dem Quartier zu weitreichenden negativen Folgen für die Bau-, Denkmal- und Sozialstruktur kommen, die sich über die Grenze des Untersuchungsgebietes hinaus ausdehnen können. Seitens der zuständigen Landesbehörden wurde die Aufnahme der Siedlung "Am Anger" in das Städtebauförderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" in Aussicht gestellt. Voraussetzung für die Programmaufnahme ist die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch und die anschließende Festlegung als Sanierungsgebiet nach § 142 Baugesetzbuch.
Das Ziel für die Instandsetzung der Straßen und Grünflächen der Siedlung in den nächsten Jahren ist es, den historischen Charakter unter Berücksichtigung der heutigen Anforderungen und Lebensumstände der Bewohner zurück zu gewinnen. Die Siedlung ist ein lebendiger und beliebter Wohnort für viele Bürger, die neben funktionalen Anforderungen auch Anspruch an einen qualitätsvollen gestalteten, harmonischen und dem historischen Charakter der Anlage entsprechenden Freiraum haben.
Vor einer förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes nach § 142 Baugesetzbuch ist eine Vorbereitende Untersuchung (VU) nach § 141 Baugesetzbuch durchzuführen. Gegenstand der VU ist es, Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Durchführung der Sanierung in dem Gebiet "Am Anger" zu erlangen. Hierzu bedarf es gemäß den sanierungsrechtlichen Vorschriften eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das betreffende Gebiet. Im Rahmen der VU sind zur Schaffung der sanierungsrechtlichen Grundlagen folgende Inhalte unter besonderer Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Anforderungen zu erarbeiten:
  1. Aktualisierung der Bestandsunterlagen,
  2. Erarbeitung eines Katalogs der Missstände und Mängel,
  3. Festlegung und Abgrenzung des Sanierungsgebietes,
  4. Benennung der Sanierungsziele und Erarbeitung eines Sanierungskonzepts (Neuordnungskonzept, Zeitplanung),
  5. Bewertung der Durchführbarkeit der Sanierung,
  6. Ermittlung der notwendigen Maßnahmen (parzellenscharf),
  7. Ermittlung der Gesamtkosten und Klärung der Finanzierbarkeit,
  8. Aufstellung eines Sozialplans,
  9. Vorschlag für die Wahl des Sanierungsverfahrens und der anzuwendenden rechtlichen Instrumente.

Die VU beinhaltet eine intensive Beteiligung aller Betroffenen (§ 137 Baugesetzbuch) und öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 Baugesetzbuch). Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen sollen der Stadtverordnetenversammlung dazu dienen, eine Entscheidung zu treffen, ob das jeweilige Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet nach § 142 Baugesetzbuch festgesetzt werden kann. Der Beschluss zur Einleitung der VU wird mit dem Hinweis auf § 138 Baugesetzbuch (Auskunftspflicht des Eigentümers) ortsüblich bekannt gegeben und löst damit eine Rechtswirkung nach außen aus (z. B. das Zurückstellen von Baugesuchen).

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Satzung der Stadt Luckenwalde über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes "Am Anger" in ihrer Sitzung am 06.10.2020 beschlossen:

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit des Untersuchungsgebietes "Am Anger" am 27.09.2016 beschlossen:


Dokumentation und Protokolle

Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen für den Anger vorgestellt - Veranstaltung vom 27.02.2019

VU Siedlung Am Anger_28-08-2018 (PDF, 7.1 MB)

Präsentation Ergebnisse VU und Rahmenplanung "Am Anger und Auf dem Sande" am 21.08.2018 (PDF, 22 MB)

Dokumentation Planungswerkstatt "Am Anger" am 26. April 2018 (PDF, 578 kB)

Präsentation Planungswerkstatt zur Siedlung "Am Anger" am 26. April 2018 (PDF, 7.8 MB)

Dokumentation_Vor Ort Gespräch Siedlung "Am Anger" am 10. März 2018 (PDF, 1.3 MB)

Präsentation Informationsveranstaltung Siedlungen Auf dem Sande und Am Anger am 25.01.2018 (PDF, 7.4 MB)

Veröffentlichungen

15.09.2023
Siedlung "Am Anger"
Ab dem 18.09.2023 werden für ca. 3 Wochen Vermessungsarbeiten in der Siedlung „Am Anger“ durchgeführt. Weiterlesen
02.05.2018
Grafik Straße Am Neuen Damm
Am 26. April waren die Bewohner der denkmalgeschützten Siedlung „Am Anger“ zu einer Planungswerkstatt eingeladen, um gemeinsam darüber zu diskutieren, wie die ... weiterlesen
12.03.2018
Vor-Ort-Gespräch Am Anger
Wie soll sich die denkmalgeschützte Siedlung Am Anger verändern? Diese Frage wurde am vergangenen Samstag ausführlich mit den Bewohnern der Siedlung ... weiterlesen
26.01.2018
Informationsveranstaltung in der Goldenen 33
Gestern fand eine Informationsveranstaltung zu den denkmalgeschützten Luckenwalder Siedlungen „Auf dem Sande“ und „Am Anger“ statt. Der Veranstaltungsraum in der Goldenen ... weiterlesen

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Seite drucken | Autor: Stadtplanungsamt | zuletzt geändert am: 15.09.2023