Vorbereitende Untersuchung Zentrum

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde hat am 15.04.2003 und 20.01.2004 die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB für den Stadtteil „ Zentrum“ beschlossen.

Die vorbereitenden Untersuchungen dienen als Beurteilungsgrundlage für die beabsichtigte Sanierung im Stadtteil „Zentrum“ der historischen Innenstadt von Luckenwalde. Ist die Notwendigkeit der Sanierung mit dem Nachweis der städtebaulichen Missstände, die im öffentlichen Interesse zu beseitigen sind, begründet, ist das Sanierungsgebiet durch Satzungsbeschluss (§ 142 BauGB) förmlich festzulegen.

Mit der Festlegung des Sanierungsgebietes unterliegen alle Vorhaben zur Erreichung der Sanierungsziele dem Genehmigungsvorbehalt nach § 144 BauGB. Für die betroffenen Grundstücke ist ein Sanierungsvermerk im Grundbuch einzutragen (§ 143 BauGB).

Satzung der Stadt Luckenwalde über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Zentrum (Sanierungssatzung Zentrum vom 19.01.2005)

Dokumentation

Bericht der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen

05.08.2020 
Seite drucken | Autor: Gabriele Rupsch | zuletzt geändert am: 05.08.2020