Bundestagswahl - Termin: 23. Februar 2025

Wahlkreis 62: Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I

Wahlhelfende zur Bundestagswahl gesucht

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025 findet (voraussichtlich) die Bundestagswahl statt. Für die Wahldurchführung in Luckenwalde werden in den Wahlvorständen viele Helfer benötigt.

Erfreulicherweise bleiben viele Wahlhelfer-Teams bei ihrer Zusammensetzung wie zu den beiden Wahlterminen in diesem Jahr. Um die fehlenden Plätze in einigen Wahllokalen zu besetzen, ruft die Stadt Luckenwalde dazu auf, sich als freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu melden. 

Für jedes der 16 Wahllokale der Stadt wird ein Wahlvorstand gebildet. Dieser setzt sich aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, seinem Stellvertreter und mindestens zwei Beisitzern zusammen. Die Wahllokale sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich morgens um 07:30 Uhr in ihrem Wahllokal und können einen Schichtdienst (mindestens 3 Personen vormittags und 3 Personen nachmittags) vereinbaren. Ab 18:00 Uhr, zur Ergebnisermittlung, müssen alle Wahlvorstandsmitglieder wieder anwesend sein.

Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen wahlberechtigt sein. Das heißt: Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Aufgaben als Wahlhelfer u. a.:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe des Stimmzettels,
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahllokal.

Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, für ihr Engagement erhalten alle Mitglieder ein Erfrischungsgeld.

Wer Interesse hat, in einem Wahlvorstand mitzuwirken, meldet sich bitte bei der Wahlbehörde der Stadt Luckenwalde.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung das Online-Anmeldeformular:

Anmeldung Wahlhelfer zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Bei Fragen rufen Sie bitte die 03371 672-257 an oder schreiben eine E-Mail an: wahlen@luckenwalde.de.

Plakatierung - Wahlwerbung

Plakatwerbung darf innerhalb einer Zeit von zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag durchgeführt werden. Die Stadt Luckenwalde, verantwortliche Mitarbeiterin bei der Abteilung Straßenplanung und -bau, ist über das Vorhaben zu unterrichten.

Pro Straßenlaterne ist ein "Sandwich"-Plakat gestattet.

Siehe auch folgende Verfügung: Lautsprecher- und Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Land Brandenburg

Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl

  • Bis zum 2. Februar 2025 erhalten die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungskarte.
  • 3. bis 7. Februar 2025 Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis.
  • Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen hängt von der Lieferung der Stimmzettel ab.

Den ausführlichen, vorläufigen Terminkalender mit den verkürzten Fristen können Sie nachfolgend einsehen:

Wahllokale

Zu den Ergebnissen der vergangenen Bundestagswahlen

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 05.12.2024